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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Gesetzeslücke wird endlich geschlossen

Berlin (ots)

Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin, noch
vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur nachträglichen 
Sicherungsverwahrung für nach Jugendrecht verurteilte Täter 
einzubringen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nachdem die Bundesjustizministerin und die damalige rot-grüne 
Bundestagsmehrheit in der letzten Legislaturperiode nur über den  
Umweg des Bundesverfassungsgerichts zu der notwendigen 
bundesgesetzlichen Einführung einer so genannten "nachträglichen 
Sicherungsverwahrung" bei erwachsenen Straftätern in das 
Strafgesetzbuch bewegt werden konnten, hat sich die Justizministerin 
nun im Hinblick einer solchen Maßnahme der Besserung und Sicherung 
auch für nach Jugendrecht verurteilte Täter rechtzeitig von den 
Rechtspolitikern der CDU/CSU in den Koalitionsverhandlungen 
überzeugen lassen. Anders als in den Fällen, in denen bereits mit dem
Strafurteil eine anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen 
wird, weil die Gefährlichkeit und Rückfallwahrscheinlichkeit des 
Täters bereits zu diesem Zeitpunkt zu Überzeugung des Gerichtes 
feststeht, erfasst die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur Fälle, 
in denen sich erst  während des Strafvollzugs, also nachträglich,  
eine Gefährdung der Öffentlichkeit manifestiert. Dabei kann es keinen
Unterschied machen, ob der Täter zur Tatzeit nach Erwachsenem- oder 
Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Die Bevölkerung muss jederzeit vor
tickenden Zeitbomben geschützt werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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