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Reiche: Koalitionsvertrag macht Reststromübertragung bei Kernkraftwerken möglich

Berlin (ots)

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Übertragung
von Reststrommengen bei Kernkraftwerken erklärt die stellvertretende 
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD macht eine Übertragung 
der Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke möglich. 
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass so lange die 
unterschiedlichen Auffassungen zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich
der Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung nicht in Einklang 
gebracht werden können, das derzeitige Atomgesetz gilt.
Dieses erlaubt auch eine Übertragung von Reststrommengen von jüngeren
auf ältere Kernkraftwerke. CDU, CSU und SPD stimmen im 
Koalitionsvertrag darin überein, dass der sichere Betrieb von 
Kernkraftwerken höchste Priorität hat. Wenn also Kernkraftwerke 
älteren Baujahrs diesem Anspruch genügen, gibt es keinen Grund, warum
einer Übertragung der Reststrommenge nicht zugestimmt werden sollte. 
Im Gegenteil, dies würde dem geltenden Recht und dem 
Koalitionsvertrag entsprechen.
Auch wenn die Übertragung von Reststrommengen von jüngeren auf 
ältere Kernkraftwerke möglich ist, bietet dies nur für wenige Jahre 
Planungssicherheit. Ein langfristig tragfähiges Energiekonzept kann 
auf dieser Basis jedoch nicht entwickelt werden. Vielmehr muss die 
Frage der Nutzung der Kernenergie zügig geklärt werden, damit 
Klarheit über deren langfristige Rolle im Energiemix herrscht und 
auch in Zukunft wichtige Investitionen in mehr Sicherheit getätigt 
werden können. Auch die sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen
muss in diesem Zusammenhang zügig und ergebnisorientiert angegangen 
werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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