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Börnsen: Handel mit Raubkunst einen Riegel

Berlin (ots)

Zur Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen
Handel mit Kulturgütern erklärt der kultur- und medienpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) 
MdB:
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen den illegalen Handel mit 
Kulturgütern, die sich derzeit im Abstimmungsverfahren der 
beteiligten Ministerien befindet, muss erste Priorität im 
Hundert-Tage-Programm von Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben.
Diese Kultur-Schutzmaßnahme ist bereits seit 35 Jahren überfällig!
Das ist kein Ruhmesblatt für die Bundesrepublik und ihre 
internationale Reputation. Insgesamt bekennen sich seit 1973 
einhundertsieben Länder zu dem Abkommen. Als einziger großer Staat 
fehlt Deutschland. Eine Umsetzung muss allerdings mit Augenmaß 
erfolgen. Eine bürokratische Mehrbelastung für den Kunstmarkt ist 
nicht hinnehmbar! Die Konvention muss ähnlich wie EU-Vorlagen 1:1 
umgesetzt werden. Sie sollte nicht über die Mindestvorschriften 
hinausgehen. Bei einer Überinterpretation der Konvention besteht die 
Gefahr, dass Deutschland noch weiter an den Rand des internationalen 
Kunstmarktes gedrängt wird. Schon jetzt werden über 90% des 
weltweiten Versteigerungskunsthandels über London und New York 
abgewickelt. Das Motto muss lauten: Abschrecken und nicht Abschotten!
Ein positives Signal ist die Absicht der Bundesregierung, bei 
Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten  "bußgeldorientiert" 
vorzugehen. Eine Verletzung der Aufzeichnungspflicht soll somit 
zukünftig zu 5.000 bis 10.000 Euro Bußgeld führen. Wird ein Händler 
als Hehler überführt, drohen ihm bis zu 5 Jahren Gefängnis und die 
Schließung des Geschäftes. Das sind abschreckende, aber auch 
angemessene Maßnahmen, die den Raubkunsthandel effektiv eindämmen 
können. Auch sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine 
sinnvolle Definition des Begriffes der betroffenen Kulturgüter vor. 
Damit wird verhindert, dass jede Glasscherbe zum schützenswerten 
Kulturgut eingestuft wird.
Für den Kunststandort Deutschland kann sich das lange Zögern in 
der Umsetzung der UN-Konvention durchaus negativ auswirken.
Wer als seriöser Partner im internationalen Kunsthandel teilhaben 
will, muss sich auch internationalen Gepflogenheiten stellen. "Eine 
antike Vase war bisher einfacher nach Deutschland zu importieren, als
Muscheln vom Mittelmeer", so Kunstexperten. Deutschland darf sich 
nicht zur Drehscheibe für den Handel mit Raubkunst entwickeln! Die 
geltende deutsche Rechtsordnung bietet keinen ausreichenden Schutz um
den zunehmenden illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen. 
Mittlerweile werden nach Schätzungen des amerikanischen FBI jährlich 
Kunstschätze im Wert von mehr als 8 Mrd. Dollar geraubt und 
gehandelt. Die Absicht von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, die 
Konvention nun nationales Recht werden zu lassen, ist richtig und zu 
unterstützen. Deutschland muss seinen Status als seriöser Partner im 
internationalen Kunstgeschäft auch zukünftig behaupten können. Auch 
der Bundesrat ist aufgefordert, den Gesetzentwurf zügig 
voranzubringen.
Die Konvention der UNESCO über Maßnahmen zum Verbot und zur 
Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von 
Kulturgut wurde bereits 1970 verabschiedet. Sie regelt die 
Definition, den Anwendungsbereich sowie die rechtlichen Folgen des 
illegalen Handels mit Kunst.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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