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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kampeter/Kaster: Union fordert verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Beratung der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Haushaltsausschuss
erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Bernhard Kaster MdB:
Der Bundeskanzler hat am 22. Mai 2005 erklärt, für den Herbst
dieses Jahres Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen zu
wollen. Vor diesem Hintergrund erwartet die CDU/CSU von der
Bundesregierung die Einhaltung folgender Maßgaben im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit:
Im Einzelnen:
1. Wir fordern, dass die Bundesregierung die Leitsätze des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zur
Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen in Bund und Ländern strikt
beachtet.
2. Wir fordern die Bundesregierung entsprechend ihrer
Verpflichtung, sich jeder parteiergreifenden Einwirkung auf eine Wahl
zu enthalten, auf, die Entscheidung des Wählers nicht durch Werbung
unter Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel zu Gunsten der
Regierungsparteien zu beeinflussen. Deshalb erwartet die Union, dass
vom Zeitpunkt der möglichen Festsetzung eines Wahltermines keine
weiteren Kampagnen oder ähnliche werbewirksame Maßnahmen durch die
Bundesregierung ausgeschrieben oder vergeben werden und auch die vom
Regierungssprecher in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 1. Juni
2005 angekündigten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen unterbleiben.
3. Die CDU/CSU stellt fest, dass die Bundesregierung bis zum 22.
Mai 2005 bereits Haushaltsmittel in Höhe von 46,22 Mio. € für
Öffentlichkeitsarbeit verausgabt hat und eine Intensivierung der
öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Bundesregierung im laufenden
Haushaltsjahr erkennbar ist. Entsprechend dem aus den Leitsätzen des
Bundesverfassungsgerichts folgenden Gebot äußerster Zurückhaltung
regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit in der Vorwahlzeit fordert
die CDU/CSU die Bundesregierung deshalb auf, die dann noch
verfügbaren Haushaltsmittel bei den Titeln für Öffentlichkeitsarbeit
(Funktion 013 des Funktionsplans) und für Fachinformationen (Titel
543 01) äußerst restriktiv zu bewirtschaften und Ausgaben auf das
unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Unzulässige Wahlwerbung
jeder Art, z.B. auch in Form konzentrierter Anzeigenschaltungen in
den Printmedien, ist durch einen entsprechenden Erlass
auszuschließen.
4. Darüber hinaus stellt die CDU/CSU fest, dass die
Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode bisher 64
Rahmenverträge im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit mit
unterschiedlichen Vertragspartnern geschlossen hat. In Einzelfällen
sehen die Rahmenverträge auch monatliche Pauschalzahlungen vor, die
Haushaltsmittel weit über den Ablauf der Legislaturperiode binden.
Die Union fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, die
bestehenden Vertragsverhältnisse im Einzelnen auf die Möglichkeit
einer vorzeitigen Beendigung zu überprüfen, um eine künftige
Bundesregierung nicht länger als notwendig an abgeschlossene
Vertragsverhältnisse im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu binden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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