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Koschyk/Göbel: Rechtsstaatlich gebotener Umgang mit Beamten und Versorgungsempfängern

Berlin (ots)

Anlässlich der Äußerungen des innenpolitischen
Sprechers der SPD- Bundestagsfraktion zu der Beantragung einer
Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Die Beantragung einer Anhörung zum
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz in der gestrigen Sitzung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages stellt nicht
verantwortungsloses Taktieren, sondern verantwortungsbewusstes
Handeln dar. Aufgrund der gravierenden offenen Rechtsfragen und der
komplexen Materie ist eine Anhörung unverzichtbar.
Unverständlich ist, wieso die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die den
desaströsen Entwurf in der 1. Lesung im Deutschen Bundestages
abgelehnt hatte, nicht die notwendige Klärung der offenen Fragen im
Rahmen einer Sachverständigenlösung anstreben soll.
Der überproportionale Einschnitt in die Beamtenversorgung durch
das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz ist unbestritten und
verfassungsrechtlich problematisch. Unbillig ist darüber hinaus, dass
die bisherigen Leistungseinschnitte in die Beamtenversorgung
überhaupt keine Berücksichtigung finden. Rot-Grün mag aus
ideologischen Gründen eine Schlechterstellung der Beamtenschaft
anstreben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dagegen für eine
wirkungsgleiche Übertragung von Reformen der gesetzlichen
Rentenversicherung unter Berücksichtigung der bereits erfolgten
Reformschritte und der verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen
Erfordernisse ein. Die rhetorischen Ausfälle sind auch angesichts der
gestrigen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht über die
Auswirkungen des ersten Versorgungsrechtsänderungsgesetz, in dem die
Senkung des Versorgungsniveaus, die deutlich über die Verringerung
der Renten hinausging, Verhandlungsgegenstand ist, nicht angemessen.
Der Hinweis auf die Einmalzahlung zeigt wieder einmal, wie
unsystematisch Rot-Grün bei ihren Gesetzgebungsversuchen vorgeht. Die
Übertragung von tarifvertraglich für Bund und Kommunen vereinbarte
Einmalzahlungen gehören nicht in das verfassungsrechtlich bedenkliche
Reformwerk des Beamtenversorgungssystems.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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