Meister: Bundesregierung muss Steuerstillstand überwinden
Berlin (ots)
Anlässlich des Vorstoßes des Bundeswirtschaftsministers zur Notwendigkeit einer schnellen Reform der Unternehmensbesteuerung erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
6 ½ Millionen Arbeitslose sind Mahnung genug, die Untätigkeit im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu beenden. Deutschland kann nicht bis zur Bundestagswahl 2006 warten, damit eine Bundesregierung danach die notwendigen Reformen auf den Weg bringt. Die Strukturreformen zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts, zur Senkung der Steuerlast für Unternehmen und der Reduktion der Sozialabgaben müssen schnell umgesetzt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland wieder herzustellen.
Eine Reform der Unternehmensbesteuerung für 2006 wäre ein Signal für den Aufbruch, wäre ein Signal an in- und ausländische Investoren, dass die Bundesregierung endlich die Modernisierung des Steuerstandorts Deutschland angeht und ihre steuerpolitische Lethargie überwindet.
Angesichts der niedrigen Unternehmensteuersätze in Österreich oder in den neuen EU-Beitrittsstaaten muss die Belastung auch in Deutschland abgesenkt werden. Dabei sind sechs Anforderungen an die Reform zu stellen:
- Erstens muss die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen deutlich unter 35 % sinken. Es geht also nicht nur um den Tarif, sondern auch um die Bemessungsgrundlage.
- Zweitens muss die Sonderbelastung Gewerbesteuer endlich in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung.
- Drittens muss sichergestellt sein, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gleichermaßen profitieren, d.h. es geht nicht nur um die einseitige Reduktion des Körperschaftsteuersatzes. Weil mehr als drei Viertel der Unternehmen in Deutschland in der Rechtsform der Personengesellschaft geführt werden, bedarf es hier intelligenter Lösung, damit auch diese von der reduzierten Steuerlast profitieren.
- Viertens muss die Unternehmensteuerreform als erster Schritt einer durchgreifenden Einkommen- und Körperschaftsteuerreform in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, das den Leitsätzen der Union zur Reform der Einkommensteuer entspricht. Die Einkommensteuer muss vereinfacht und für den Bürger wieder begreifbar werden.
- Fünftens schließlich muss der Reformansatz mit den Vorgaben des Europarechts kompatibel sein und den Unternehmen wieder Planungssicherheit geben.
- Sechstens muss die Steuerreform solide finanziert werden, d.h. die Gegenfinanzierung ist nicht nur in einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage zu suchen, sondern auch auf der Ausgabenseite. Der Weg in den Schuldenstaat muss gestoppt werden.
Es ist fraglich, ob Finanzminister Eichel angesichts seiner bisherigen Äußerungen die Kraft aufbringt, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diesen Grundanforderungen für ein zukunftsweisendes Steuersystem gerecht wird. Seine Untätigkeit darf er nicht der Union anlasten; wir sind zu Reformgesprächen auf Basis von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu jeder Tages- und Nachtzeit gesprächsbereit.
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