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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Graffiti-Debatte unterstreicht rot-grüne Handlungsunfähigkeit

Berlin (ots)

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Blockade der
Regierungsfraktionen bei der strafrechtlichen Erfassung von Graffiti
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Graffiti und Schmierereien an Hauswänden und anderem fremden
Eigentum sind Sachbeschädigungen. Diese Tatsache muss endlich auch
Eingang ins Strafgesetzbuch finden. Die Schäden bei Hausbesitzern,
Städten, Gemeinden und anderen Betroffenen summieren sich auf
jährlich mehrere 100 Millionen Euro.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Anfang 2003 - wie auch schon in
der 14. Wahlperiode - einen Gesetzentwurf vorgelegt (15/302 vom
14.01.2003), der eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung
um das Merkmal „verunstalten“ vorsieht. So würde Graffiti eindeutig
strafrechtlich erfasst.
Die Beratungen im Rechtsausschuss werden aber seit Monaten von der
Mehrheit der Regierungskoalition verzögert. Rot kündigt
Einigungswillen an, Grün blockiert, das Ergebnis ist Stillstand.
Dabei hat die öffentliche Sachverständigenanhörung des
Rechtsausschusses unzweifelhaft gezeigt: Unerwünschte Graffiti
gehören ins Strafgesetzbuch. Der Tatbestand der Sachbeschädigung
ermöglicht derzeit keine praktikable Verfolgung, da dem Täter eine
Substanzverletzung der Sache nachgewiesen werden muss. Das erfordert
zeit- und kostenaufwändige Gutachten, die wegen der unklaren
Gesetzeslage meist dennoch nicht zu einer Strafbarkeit führen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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