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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Bundesregierung ohne Konzept angesichts der Probleme bei der Integration behinderter Menschen

Berlin (ots)

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Integration von Menschen mit
Behinderungen“ erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Enttäuschend stellt sich die Antwort der Bundesregierung auf
brennende Fragen zur Integration von Menschen mit Behinderungen dar.
Entscheidende Fragen bleiben unbeantwortet, viele Antworten sind
nebulös. Es entsteht der Eindruck, dass behinderte Menschen in vielen
Bereichen als erste Opfer von Sparmaßnahmen werden. Zahlreiche
Werkstätten für behinderte Menschen stehen nach Angaben der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen
(BAG: WfbM) vor einer Existenzkrise. Tatsache ist, dass die
Bundesanstalt für Arbeit Mittel aus dem Ausgleichsfonds blockiert und
dadurch die weitere Finanzierung von dringend benötigten neuen
Werkstattplätzen gefährdet. Die Bundesregierung geht bis zum Jahr
2010 von einem zusätzlichen Bedarf von etwa 28.000 neuen
Werkstattplätzen aus. Sie muss eingestehen, dass die Bundesanstalt
für Arbeit ihren Haushaltsansatz für die Werkstätten reduziert hat.
Angesichts jetzt schon akuter Engpässe kommt die Ankündigung der
Bundesregierung reichlich spät, sie beabsichtige eine Änderung der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. Werkstattträger sollen
zusätzlich Kredite aufnehmen, um die benötigten Immobilien
anzumieten. Die Bundesregierung sieht darin eine Alternative zu der
ausbleibenden Kofinanzierung durch die Bundesanstalt für Arbeit,
wegen der aber sogar der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
die Bundesanstalt für Arbeit scharf attackiert hatte.
Inwieweit die Werkstätten für behinderte Menschen, insbesondere in
den neuen Ländern, über ausreichende Sicherheiten für solche Kredite
verfügen, stellt ein zusätzliches offenes Problem dar.
Auf die Frage nach dem Zivilen Antidiskriminierungsgesetz, das die
Bundesregierung schon seit geraumer Zeit vollmundig versprochen hat,
antwortet sie ausweichend. Offenbar existieren seitens der Koalition
noch keinerlei konkrete Vorstellungen hierzu. Ambulanten Leistungen
als Alternative zur Heimunterbringung mißt die Bundesregierung zwar
große Bedeutung zu. Dennoch fehlt bis heute die Angleichung der
Einkommensgrenzen im Bundesssozialhilfegesetz. Während die Grenze im
ambulanten Bereich 539 Euro beträgt, ist sie für Hilfen in
Einrichtungen mit 808 Euro erheblich höher. Dadurch müssen Menschen
mit Behinderungen, die in einer ambulanten Wohnform betreut werden,
tiefer in die Taschen greifen, obwohl der Kostenaufwand hier häufig
geringer ausfällt. Auch die persönlichen Budgets für Menschen mit
Behinderungen finden in Deutschland – ganz im Gegensatz zu vielen
Ländern in der Europäischen Union - nach wie vor lediglich vereinzelt
Anwendung. Die Kleine Anfrage zeigt, dass bei der Verwirklichung der
Integration von Menschen mit Behinderungen an vielen Stellen
erhebliche Mängel bestehen. Es liegt an der Bundesregierung, zügig zu
handeln.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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