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Marschewski: Deutschland soll ein ausländerfreundliches, aber terroristenfeindliches Land sein

Berlin (ots)

Zur bevorstehenden Debatte über das
Terrorismusbekämpfungsgesetz von Bundesinnenminister Schily erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Es besteht kein Zweifel, dass so schnell wie möglich ein
Gesetzespaket verabschiedet werden muss, mit dem gegen den
internationalen Terrorismus vorgegangen werden kann. Die zivilisierte
Welt muss sich schützen vor Verbrechern, die kein Gewissen haben und
sich nicht scheuen, Tausende in den Tod zu schicken. Deshalb unser
grundsätzliches Ja zu einem Terroristenbekämpfungsgesetz, das dem
Schutz der Bevölkerung dient. Eins ist klar: Deutschland soll ein
ausländerfreundliches, aber terroristenfeindliches Land sein!
Der Entwurf von Bundesinnenminister Schily ist allerdings mit
heißer Nadel gestrickt und bis kurz vor der Debatte noch verändert
worden. Das ist unverantwortlich! Dieser Entwurf ist bei weitem nicht
ausreichend, ursprünglich richtige Ansätze sind inzwischen durch den
Konsens mit den Grünen und der Justizministerin vollkommen verwässert
worden. Deshalb hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Reaktion der
Bundesregierung auf die neue Bedrohung unserer inneren Sicherheit
insgesamt keineswegs für ausreichend, sondern für dringend
ergänzungsbedürftig.
Unsere Zustimmung findet der vorliegende Entwurf u.a. wegen
folgender Regelungen:
* Einsatz bewaffneter Flugbegleiter ("Sky Marschals")
   * Einschaltung von BfV, BND und MAD in die Terrorismusbekämpfung
   * Ausdehnung der Sicherheitsprüfung auf zivile Einrichtungen
   * Regelausweisung von Ausländern (Sofortvollzug) bei Gefährdung
   der inneren Sicherheit
   * Lockerung des Abschiebeverbots politisch Verfolgter bei
   schwerwiegenden Gründen
   * Erleichtertes Verbot extremistischer Ausländervereine
   Durch den Konsens mit Grünen und Justizministerium sind jedoch
   wichtige Punkte entfallen:
   * Lockerungen des Abschiebeschutzes gemäß den Resolutionen des
   UN-Sicherheitsrates
   * Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa bei Extremismus-
   und Terrorismus-Verdacht, nicht erst beim Nachweis einer
   derartigen Aktivität
   * Ausweisung ausländischer Extremisten und Terroristen als
   Muss-Bestimmung
   * Aufnahme biometrischer Merkmale in Identitätspapiere
   * Erfassung von Volkszugehörigkeit und Voraufenthalten in
   Problemstaaten im Ausländerregister.
   Folgende Forderungen der Union sind nicht aufgegriffen worden:
   * Regelanfrage bei Verfassungsschutz und BND bei Einbürgerungen
   von Personen aus Problemstaaten
   * Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Bundeswehr
   im Innern
   * Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei terroristischen
   Straftaten
   * Verlässliche Rechtsgrundlage für den Einsatz verdeckter
   Ermittler
   * Ausweitung der Abschiebungsmöglichkeiten über die jetzige
   Rechtslage hinaus.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Änderungsanträge zum
Terrorismusbekämpfungsgesetz eingebracht, deren Realisierung eine
Zustimmung erleichtern würde. Es geht um unsere Sicherheit.
Gegen den Terror helfen jedenfalls keine Samthandschuhe.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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