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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek: Die Bauern nicht auf ihrem Mist sitzen lassen

Berlin (ots)

Aus Anlass des heute im Bundestag beratenen
Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der
Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuRegG) erklärt der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB:
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes
"ist die Tierhaltung unter Berücksichtigung der regionalen
Besonderheiten im Betrieb oder durch Kooperationsvereinbarungen
zwischen Betrieben in einem ausgewogenen Verhältnis zum Pflanzenbau
zu halten".
Es steht zu befürchten, dass sich aus dieser Regelung empfindliche
Belastungen für die Landwirte ergeben. Nicht auszuschließen ist, dass
nach dieser Regelung eine veredelungsintensive Viehzucht nur noch
eingeschränkt möglich ist. Landwirtschaftlichen Betrieben mit knapper
Flächenausstattung sind auf eine intensive Tierhaltung angewiesen.
Die aus einem solchen Betrieb bisher resultierende Gülle konnte
bislang überbetrieblich verwertet werden.
Die überbetriebliche Verwertung erfolgt durch Vermittlung Dritter,
insbesondere Güllebörsen, oder auf der Grundlage von
Gülleabnahmeverträgen. Die Regelung des novellierten
Bundesnaturschutzgesetzes verbunden mit den angekündigten Änderungen
der Düngeverordnung lassen künftig erhöhte Anforderungen an die
Verwertung der Wirtschaftsdünger erwarten. Voraussehbar ist, dass
verarbeitete Gülle danach zur überbetrieblichen Verwertung über
größere Distanzen transportiert werden muss.
Nach der im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Formulierung wäre
weder die Gülleverwertung durch Vermittler (Güllebörsen) noch der
Transport in Gebiete mit Nährstoffbedarf zulässig. Würden diese
Optionen des überbetrieblichen Nährstoffausgleichs verbaut, hätte
dies dramatische Auswirkungen auf die ländlichen Räume mit intensiver
Tierhaltung. Weiter steigende Flächennachfrage  bei bereits jetzt
überhöhtem Pachtpreisniveau einerseits und Abstockung der
Viehbestände andererseits wären die Folgen einer solchen
Gesetzesregelung. Dies hätte nicht nur dramatische Auswirkungen auf
die Veredelungsbetriebe, sondern auch auf die Wirtschaftskraft ganzer
Regionen.
Viele Landwirte sind auf eine intensive Viehhaltung angewiesen.
Sie ermöglicht es ihnen erst, ein angemessenes Einkommen zu erzielen.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass die
überbetriebliche Gülleverwertung durch die Novellierung des
Bundesnaturschutzgesetzes in keiner Weise eingeschränkt wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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