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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Friedrich/Rachel: Koalition bleibt beim Hochschuldienstrecht stur

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung über die
Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages
erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Gerhard Friedrich MdB und der Obmann,
Thomas Rachel MdB:
Die rot-grüne Koalition hat heute die Ablehnung des neuen
Hochschuldienstrechts provoziert.
Durch eine Ergänzung des § 44 Abs. 2 hat die Koalition noch
deutlicher gemacht:
Die Habilitation soll künftig bei Berufungen keine Rolle mehr
spielen. Die Koalition setzt damit einseitig auf die in der Praxis
überhaupt noch nicht erprobte Juniorprofessur. Die Forderung der
Hochschulrektorenkonferenz und vieler Wissenschaftsorganisationen, im
Hinblick auf die unterschiedlichen Fächerkulturen als Alternative die
Habilitation bei zu behalten, wird schlicht ignoriert. Die Regierung
muss sich deshalb im Bundesrat auf den entschiedenen Widerstand der
von CDU und CSU regierten Länder einstellen.
Wir haben im übrigen den Vorschlag des Beirates der ZVS
aufgegriffen, den Hochschulen das Recht einzuräumen, zunächst einmal
50 Prozent der Studierenden selbst auszusuchen. Zu mehr Wettbewerb
zwischen den Hochschulen gehört das Recht der Studierenden, sich ihre
Hochschule, und das Recht der Hochschulen, sich ihre Studentinnen und
Studenten selbst auszusuchen. Der von uns vorgeschlagene erste
Schritt ist verfassungsrechtlich noch im sicheren Bereich und erlaubt
uns, für weitergehende Schritte Erfahrungen zu sammeln.
Gemeinsam mit unseren Wissenschaftsministern in den Ländern
bestehen wir darauf, im Besoldungsrecht die Grundgehälter für W 2 und
W 3 anzuheben. Da nicht jeder  Leistungszulagen erhalten wird, muss
schon der Mindestbetrag die amtsangemessene Besoldung sicherstellen.
Auch in den Hochschulgremien, die über Berufungen entscheiden, sitzen
Menschen. Angesichts der von der Bundesregierung leider sogar
begrüßten "Kostenneutralität" der Reform besteht die große Gefahr,
dass Kommissionen häufig Mittelmaß berufen, weil Spitzengehälter den
Spielraum für Leistungszulagen für die Amtsinhaber einschränken.
Entgegen dem SPD-Wahlprogramm und den wiederholten Ankündigungen
von Ministerin Bulmahn hat die Koalition heute den Antrag abgelehnt,
Studiengebühren zu verbieten. Die Koalition wird dieses Anliegen vor
der Wahl erst aufgreifen, wenn es für einen Gesetzesbeschluss zu spät
ist. Frau Bulmahn fehlt der Mut zur Wahrheit.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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