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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Novelle des Meister-BAföG ist unzureichend

Berlin (ots)

Zu dem heute vom Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Novelle des
Aufstiegsfortbildungdsförderungsgesetzes (AFBG) erklärt die
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Nach langem internen Gerangel um die Finanzierung hat die
Bundesregierung heute endlich den Gesetzentwurf zur Novelle des
Meister-BAföG im Kabinett beschlossen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
hatte eine verbesserte Förderung der Aufstiegswilligen in der
beruflichen Bildung seit langem gefordert und bereits im November
2000 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht.
Allerdings bleibt der Entwurf der Bundesregierung weit hinter den
Unionsvorschlägen zurück:
  • Der Unterhaltsbeitrag wird durch den Regierungsvorschlag nicht erhöht, auch wenn die Bundesregierung versucht, dies so darzustellen, indem sie auf die Steigerung durch die bereits erfolgte BAföG-Reform hinweist. Im Unions-Gesetzentwurf sind eine Steigerung um mindestens 200,- DM für alle Teilnehmer sowie weitere Steigerungen für Teilnehmer mit Kindern und Ehegatten vorgesehen. Der Maßnahmebeitrag soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu 35 % bezuschusst werden. Die Unionsfraktion hat einen Zuschuss zu 50 % vorgesehen.
  • Die Vorschläge der Bundesregierung zur besseren Förderung von Existenzgründungen sind zwar nahezu identisch mit denen im CDU/CSU-Gesetzentwurf. Nach dem Gesetzentwurf der Union soll das gesamte Restdarlehen erlassen werden, sobald die Kriterien erfüllt sind. Im Regierungsentwurf ist ein Erlass von nur 75 % vorgesehen.
  • Die Bundesregierung will die Vermögensfreibeträge anheben. Im Unions-Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Vermögensanrechnung ganz zu streichen, weil sie als ungerecht empfunden wird, das Antragsverfahren unnötig kompliziert und den Teilnehmern an der Fortbildung gerade das Eigenkapital entzieht.
  • Die Bundesregierung rühmt sich, Familien durch ihre Reform besonders fördern zu wollen. Dabei hat sie nicht einmal den Reformansatz der Union aufgegriffen, erziehenden Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf behebt die Bundesregierung
nicht einmal die Defizite, die sie selbst in einem Bericht an den
Bundestag aufgezeigt hatte. Grund dafür dürfte "Sparminister" Hans
Eichel sein, der sich geweigert hat, seinen Kabinettskollegen Werner
Müller und Edelgard Bulmahn ein höheres Finanzvolumen zur Verfügung
zu stellen. Völlig unverständlich ist auch, dass die Finanzierung
jetzt auf zwei Ministerien verteilt wird. Erst 1998 hatte Frau
Bulmahn ihre Haushaltsmittel an den Wirtschaftminister abgeben
müssen, obwohl sie die fachliche Zuständigkeit behalten hat; jetzt
wird die Finanzierung ohne sachlichen Grund wieder aufgeteilt. Wo
bleibt da der "Schlanke Staat", Herr Eichel?

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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