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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Geis
Marschewski: Der Kanzler redet, die Union handelt

Berlin (ots)

Zur Bekämpfung von schweren Sexualstraftaten sowie
von Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
erklären die rechts- und innenpolitischen Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB, und Erwin Marschewski
MdB:
Während die Bundesregierung auf dem Gebiet der inneren Sicherheit
durch leere Phrasen auffällt und im übrigen durch Untätigkeit glänzt,
wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon in Kürze zwei wichtige
Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen.
I. Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor
Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten
Der Entwurf geht von der Prämisse aus, dass die Interessen der
Täter grundsätzlich zurücktreten müssen, wenn anderenfalls der Schutz
potenzieller Opfer in unvertretbarer Weise geschmälert würde. Um die
vorhandenen Defizite des geltenden Rechts zu beseitigen, sieht der
Entwurf ein umfassendes Maßnahmenbündel vor:
  • Nachträgliche Sicherungsverwahrung. Durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegen hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch nachträglich, d.h. in der Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und der vollständigen Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe anordnen zu können.
  • Die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 2 StGB) werden wieder als Verbrechen gekennzeichnet; durch die Strafschärfung wird zugleich erreicht, dass für diese Formen des Kindesmissbrauchs bereits die Verabredung und der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt sind (§ 30 StGB).
  • § 176 StGB wird ferner um einen neuen Tatbestand ergänzt, um bereits im Vorfeld Kontakten entgegenzutreten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern ermöglichen sollen.
  • Des Weiteren soll die Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch für Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie ermöglicht werden.
  • Schließlich schafft der Entwurf die Voraussetzungen für eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Er beseitigt insbesondere überhöhte Anforderungen des geltenden Rechts an die Zulässigkeit des Eingriffs, indem für die Anlassstraftat auf das Erfordernis einer Straftat von erheblicher Bedeutung verzichtet wird. Der Entwurf sieht vor, dass künftig aus Anlass jedweder Straftat die richterliche Anordnung der DNA-Analyse möglich und ausreichend ist, sofern im jeweiligen Einzelfall Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren wegen Sexualverbrechen oder anderer schwerer Straftaten zu führen sein werden.
II. Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten
der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
Seit 1993 bewegt sich die Zahl anhängiger Ermittlungsverfahren im
Bereich der Organisierten Kriminalität konstant bei ca. 800; der
durch die Organisierte Kriminalität verursachte Schaden liegt
Schätzungen zufolge in Milliardenhöhe. Zugleich ist schon die
besorgniserregende Zunahme extremistischer Straftaten - allein im
Jahre 2000 sind insoweit nahezu 20.000 Fälle, darunter 1.941
Gewalttaten registriert worden - Beleg dafür, dass auch im Bereich
des Terrorismus kein Anlass besteht, in den bisherigen Anstrengungen
nachzulassen. Dieser Befund wird bestärkt durch die jüngst bekannt
gewordenen Anhaltspunkte dafür, dass sich die terroristische
Vereinigung der Roten Armee Fraktion (RAF) neu formiert haben könnte.
Die Bundesregierung hat bei der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität und des Terrorismus die Hände in den Schoß gelegt. Die
inzwischen ausgelaufene Kronzeugenregelung hat sie nicht verlängert,
die optimierungsbedürftigen Vorschriften zur Gewinnabschöpfung nicht
überarbeitet. Auch die im Kampf gegen das organisierte Verbrechen
gebotenen Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen zur
Telefonüberwachung blieben bislang unerledigt. Desinteresse oder aber
rot/grüne Ideologie lassen das Herzstück der Kriminalitätsbekämpfung
in grob fahrlässiger Weise brachliegen, während die Bundesregierung
zugleich eine Aufweichung des strafrechtlichen Sanktionensystems und
eine folgenschwere Aufblähung des Strafverfahrens in Erwägung zieht.
Der Entwurf enthält ein Paket von Maßnahmen, mit denen das straf-
und strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden
soll. Im einzelnen:
* Die Vorschriften zur Gewinnabschöpfung werden optimiert.
   * Für Straftaten, die dem Kernbereich der Organisierten
Kriminalität und des Terrorismus zuzurechnen sind, soll wieder eine
Kronzeugenregelung gelten; strafprozessuale Bestimmungen, wonach das
Verfahren zu Lasten des Kronzeugen wieder aufgenommen werden kann,
schieben dem Missbrauch der Neuregelung einen Riegel vor.
   * Der Straftatenkatalog bezüglich der Überwachung der
Telekommunikation sowie das Telekommunikationsgesetz werden in der
gebotenen Weise ergänzt.
   * Die Möglichkeit zur Erstellung von Bewegungsbildern wird
vereinfacht.
   * Die Regelungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler werden,
insbesondere hinsichtlich sog. milieu-bedingter Straftaten,
präzisiert.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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