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Geis: Wehrmachtsdeserteure sind nicht per se Widerstandskämpfer gewesen

Berlin (ots)

Zu der Forderung nach einer pauschalen Aufhebung
von Urteilen gegen Deserteure erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Die Forderung nach einer pauschalen Aufhebung von Urteilen gegen
Deserteure der Wehrmacht ist weder neu noch zustimmungsfähig. Im
Jahre 1998 haben sich die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf einen
vernünftigen Kompromiss geeinigt, wonach Unrechtsurteile gegen
Deserteure regelmäßig unter die Generalklausel des § 1 des
NS-Aufhebungsgesetzes fallen und somit von Gesetzes wegen aufgehoben
sind.
Allerdings wird mit guten Gründen vorausgesetzt, dass das Urteil
"unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit" ergangen
ist. Eine pauschale Aufhebung der militärgerichtlichen Urteile ist
dagegen nicht veranlasst. Denn darunter befanden sich durchaus auch
Fälle, in denen Soldaten aus eigensüchtigen Gründen desertierten und
dabei ihre Kameraden mit bisweilen fatalen Folgen im Stich ließen.
Vielfach ist die Desertion mit der Begehung weiterer Straftaten
verbunden gewesen. Eine Einzelfallprüfung ist daher unverzichtbar.

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