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Geis: Ein Kind ist kein Schaden

Berlin (ots)

Zu dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes
Celle, wonach die Geburt unerwünschter Kinder als Schaden eingestuft
wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem neuesten Urteil die
Rechtsprechung bestätigt, wonach die Geburt unerwünschter Kinder als
Schaden einzustufen ist. Zwar berufen sich sämtliche Gerichte, die
solche Urteile erlassen, auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1997. Die damalige
Entscheidung des Ersten Senates ist jedoch auch innerhalb des
Bundesverfassungsgerichtes sehr umstritten. Jedenfalls bedeutet diese
Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Kind gegen den Willen und Auftrag
der Eltern an den Arzt dennoch das Licht der Welt erblickt, ein
Schadensersatzanspruch besteht. Das Leben des Kindes also als
Schaden! Es stockt einem der Atem. Was ist das für ein Recht? Dieser
Vorgang zeigt, wie sehr eine Klarstellung des Gesetzgebers
erforderlich ist, wenn eine solche Verirrung höchstrichterlich
bestätigt wird.

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