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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Böhmer: Änderung des Ausgleichsfaktors müssen Änderungen bei der Witwenrente folgen

Berlin (ots)

Zum heutigen Koalitionsgespräch zur "Rente" erklärt
die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Maria Böhmer MdB:
Die Rentenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und
Sozialordnung in dieser Woche hat gezeigt: SPD und Grüne werden ihre
Vorstellungen über die Zukunft der Rentenversicherung nicht halten
können. Die Kritik aller Rentenexperten, der Verbände,
Gewerkschaften, Frauen- und Familienorganisationen war vernichtend.
Die Absicht von SPD und Bündnis90/Die Grünen, nun den
unsystematischen und ungerechten Ausgleichsfaktor zu ändern, ist
zwingend. Damit würde auch die doppelte Rentenkürzung bei der eigenen
Rente und der Witwenrente für Frauen gemildert. Aber damit ist es
noch nicht getan. Noch zu viele Ungerechtigkeiten für Frauen stecken
in dem Gesetzentwurf:
Bei der Rente nach Mindesteinkommen wird die
Kindererziehungsleistung in ihrer Höhe unterschiedlich bewertet,
abhängig von Kinderzahl, Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen
Verdienst. Der Grundsatz: "Jedes Kind ist gleich viel wert", gilt
damit nicht mehr. Bei der Bundesregierung gibt es Kinder
unterschiedlicher Güte. Viele Frauen werden deshalb keine bessere
Anrechnung ihrer Erziehungsarbeit erhalten.
* Die Witwenrente steht vor dem Aus. Totale Einkommensanrechung
     und Einfrieren des Freibetrages führen zum Ausbluten der    
     Witwenrente.
   * Die Kinderkomponente in der privaten Altersvorsorge ist zu
     niedrig. Familien werden nicht ausreichend in die Lage versetzt,
     eine private Rente anzusparen.
Wir fordern daher:
   * Der Ausgleichsfaktor muss vom Tisch.
   * Kindererziehung muss insbesondere für Frauen, die Kinder vor
     1992 geboren haben und nur ein Kindererziehungsjahr erhalten,   
     bei der gesetzlichen Rente stärker angerechnet werden.
   * Der Freibetrag bei der Witwenrente darf nicht eingefroren werden
     und muss dynamisch bleiben.
   * Die Anrechnung der Einkommen bei der Witwenrente muss beschränkt
     bleiben.
   * Die Leistungen für Kinder und Familie müssen in der privaten
     Vorsorge besser und zielgerichteter honoriert werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der
Alterssicherung ist noch ein Anti-Frauen-Programm. Eine Rentenreform,
die nahezu 2/3 der Rentenempfänger - und das sind mit 11 Mio. die
Rentnerinnen - zutiefst ungerecht behandelt, ist eine verfehlte
Reform. Hierzu werden wir nicht die Hand reichen. Es ist zu hoffen,
dass sich SPD und Bündnis90/Die Grünen auf ihre Wahlversprechen
besinnen und Frauen bei der Rentenreform nicht benachteiligen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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