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Laumann: Beschäftigungsförderungsgesetz verlängern - Gutachter bestätigt Union

Berlin (ots)

Der sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, erklärt zu den
arbeitsrechtlichen Gutachten des 63. Deutschen Juristentages in
Leipzig
"Welche arbeits- und ergänzenden sozialrechtlichen Regelungen
empfehlen sich zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit?" so lautet der
Titel des Arbeitsrechtsforums auf dem 63. Deutschen Juristentag in
Leipzig. Die Antwort lautet nach dem Gutachter Prof. Dr. Dr. h.c.
Peter Hanau: "Das Beschäftigungsförderungsgesetz mit der Möglichkeit
des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund
muss über den 31.12.2000 fortgesetzt werden."
Richtig! Darum haben wir bereits vor der Sommerpause den
"Gesetzentwurf zum Fortbestand befristeter Arbeitsverhältnisse"
(BT-Drs. 14/3292) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem
Gesetzentwurf wollen wir die bisher im Beschäftigungsförderungsgesetz
enthaltene Möglichkeit des Abschlusses befristeter
Arbeitsverhältnisse, die am 31.12.2000 ausläuft, auf Dauer
festschreiben.
Denn die Weitergeltung dient nicht nur den Arbeitgeberinteressen,
sondern auch den Arbeitnehmerinteressen. Denn befristete
Arbeitsverhältnisse münden vielfach in unbefristete
Arbeitsverhältnisse. Die Weitergeltung dient insbesondere auch den
Arbeitssuchenden. Denn gerade sie sind es, denen der Weg zur
dauerhaften Einstellung gebahnt werden soll, so Prof. Hanau.
Die Befürchtungen, dass bei einer dauerhaften Weitergeltung der
bisherigen Regelung vermehrt Normalarbeitsverhältnisse in befristete
Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, ist unbegründet. Der
Gutachter verweist in seiner Ausführung auf empirische
Untersuchungen, wonach keine Gefahr einer Erosion befristeter
Arbeitsverhältnisse durch Befristung entstehen.
Was macht die Bundesregierung? Bisher nichts! Die Unsicherheit von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern darüber, ob die geltende Regelung zur
Befristung von Arbeitsverhältnissen zum 1.1.2001 wegfällt oder
fortbesteht, bleibt. Die Bundesregierung muss handeln. Sofort!

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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