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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Krings: Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen sind unausgegoren

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im
Rechtsausschuss zu Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen zur Reform 
der Wahl der Bundesverfassungsrichter erklären der rechtspolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der
zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen 
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Vorschläge zur Änderung 
des Verfahrens der Wahl der Bundesverfassungsrichter und 
-richterinnen sind in der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses 
überwiegend auf Skepsis gestoßen.
Gegenwärtig werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, 
soweit sie vom Deutschen Bundestag zu bestimmen sind, von einem - 
entsprechend der Stärke der Fraktionen besetzten - Wahlausschuss mit 
Zweidrittelmehrheit gewählt. Bündnis 90/Die Grünen schlagen nunmehr 
vor, künftige Bundesverfassungsrichter durch den Rechtsausschuss des 
Deutschen Bundestages vorschlagen und vom Plenum mit 
Dreiviertelmehrheit wählen zu lassen. Die Kandidaten sollen sich 
dabei einer öffentlichen Anhörung unterziehen müssen. Außerdem wird 
eine verpflichtende Frauenquote vorgeschlagen.
Eine Verbesserung des Auswahlverfahrens ist von diesen Vorschlägen
nicht zu erwarten. So ist bereits der öffentlich erweckte Eindruck 
der Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Regelung abwegig, weil 
ansonsten sämtliche in den letzten 53 Jahren gewählten 
Verfassungsrichter und -richterinnen auf verfassungswidrige Weise in 
ihr Amt gekommen wären. Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit 
der Frage seiner ordnungsgemäßen Besetzung bereits mehrfach zu 
befassen hatte, hat einen solchen Makel jedenfalls nie gesehen. Eine 
Befassung des Plenums, die sich darin erschöpft, den Wahlvorschlag 
des Rechtsausschusses ab zunicken oder abzulehnen, ist reine 
Förmelei. Ein materieller Mehrwert liegt darin nicht. Eine 
öffentliche Anhörung brächte unweigerlich die Gefahr einer 
Beschädigung der Kandidaten mit sich. Die Erforderlichkeit einer 
Dreiviertelmehrheit würde zu einer Blockade des Verfahrens führen und
eine verbindliche Geschlechterquote den Makel des Quotenrichters oder
der Quotenrichterin mit sich bringen.
Das bisherige Wahlverfahren hat sich bewährt, wie das 
außerordentlich hohe Ansehen, das das Bundesverfassungsgericht in der
Bevölkerung genießt, zeigt. Rechtspolitische Schnellschüsse, wie sie 
Bündnis 90/Die Grünen vorlegen, können dieses Verfahren nur 
verschlimmbessern und sind deshalb abzulehnen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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