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Fischbach: Verbot vorgeburtlicher Test auf spätmanifestierende Krankheiten endlich festgeschrieben

Berlin (ots)

Der Bundestag hat das Gendiagnostikgesetz mit dem
Verbot vorgeburtlicher Tests auf spät manifestierende Krankheiten 
beschlossen. Dazu erklärt die Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften 
und Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:
Ich bin froh, dass die Hartnäckigkeit der Union zu einer wichtigen
Regelung geführt hat: mit dem Gendiagnostikgesetz ist ausdrücklich 
verboten, vor der Geburt zu untersuchen, ob ein Kind die Anlage für 
eine Krankheit trägt, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen wird. 
Mit diesem Verbot wird das Recht des Kindes auf sein Nichtwissen 
wirksam geschützt.
Wichtig ist zudem, dass vorgeburtliche Tests nur dann erlaubt 
sind, wenn sie medizinisch begründet sind. Das Gendiagnostikgesetz 
beugt einer Praxis der so genannten sex selection, einer Abtreibung 
auf Grund des Geschlechts, wirksam vor, indem das Geschlecht erst 
nach  Ablauf von zwölf Wochen mitgeteilt werden darf.
Mit dem Gendiagnostikgesetz wird erstmals verbindlich geregelt, 
dass vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung eine 
umfassende Beratung der Schwangeren stattfindet - sofern diese nicht 
ausdrücklich darauf verzichtet. Eine solche Regelung hilft werdenden 
Eltern, selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden zu können,
welche pränatalen Untersuchungen sie vornehmen lassen möchten oder 
nicht. Umfassende Aufklärung und Beratung sind die wichtigsten 
Elemente für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den 
Fortschritten der Pränatalmedizin.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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