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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bleser/Klöckner: Verbraucherrechte werden künftig gestärkt

Berlin (ots)

Anlässlich der Kabinettsberatung zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Unerwünschte Telefonanrufe, untergeschobene Telefonverträge und 
Verbrauchertäuschung sind mittlerweile zur Plage geworden. Seit 
Beginn der Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht und wirksame 
Maßnahmen gegen die Telefonbelästigung gefordert. Lange Zeit wurde 
das Problem von der zuständigen Ministerin Zypries verneint, da man 
ja das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) habe. Doch die 
Existenz von Gesetzen allein besagt noch nichts über deren Qualität 
und Wirksamkeit. Deshalb war und ist es uns wichtig, das UWG und das 
Telekommunikationsgesetz (TKG) den Realitäten und Bedürfnissen der 
Verbraucher anzupassen und nachzubessern.
Mit dem heute im Kabinett gebilligten Maßnahmenpaket wird den 
schwarzen Schafen endlich das Handwerk gelegt. Klar ist aber auch, 
dass man nicht alle Verstöße wird ahnden können, da zahlreiche Anrufe
aus dem Ausland getätigt werden. Dennoch erhalten die Verbraucher mit
dem umfassenden Widerrufsrecht ein Mittel an die Hand, das ihnen aus 
dem Fernabsatzrecht bekannt ist und mit dem sie umzugehen gelernt 
haben. Mit dem Maßnahmenpaket können die Verbraucher endlich besser 
vor belästigenden Telefonanrufen geschützt werden.
Ob Zeitschriftenabonnements, Glücksspiele oder 
Telekommunikationsanbieter: Trotz des ausdrücklichen Verbotes 
belästigender Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 Nr. 2 des UWG wird 
weiterhin offensiv und massiv gegen diese Verbotsnorm verstoßen. Die 
Angerufenen werden in vielen Fällen jedoch nicht nur beworben, 
sondern häufig direkt oder verschleiert zu einem Vertragsabschluss 
oder der Änderung laufender Verträge veranlasst.
Die Verbraucher haben bisher lediglich die Möglichkeit, 
zivilrechtlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen 
derartige Anrufe geltend zu machen. Diese theoretische Möglichkeit 
läuft aber praktisch häufig ins Leere, weil der Verbraucher mit 
erheblichem Aufwand selbst tätig werden muss und viele Anrufer 
bewusst ihre Rufnummern unterdrücken, sodass eine Identifikation 
nicht möglich ist. Nach wie vor lohnt es sich für schwarze Schafe - 
trotz Verbot - unberechtigt anzurufen und Verträge abzuschließen. 
Fraglich ist nun wie Verträge zu behandeln sind, die im Rahmen eines 
so genannten nicht erlaubten Anrufes zustande kommen. Die 
Unionsfraktion hatte sich für eine schriftliche Bestätigung durch den
Verbraucher eingesetzt, was die zuständige SPD-Ministerin leider 
ablehnte und sich somit gegen die Verbraucherinteressen stellte.
Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei 
fristgerechtem Widerruf die für die bis dahin geleistete 
Dienstleistung nicht zahlen. Eine Zahlungspflicht entsteht nur dann, 
wenn sie zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und einer 
Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist 
ausdrücklich zugestimmt haben. Die Beweislast hierfür trägt das 
Unternehmen. Dies wird im Regelfall dazu führen, dass die Unternehmen
sich den vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung von den 
Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich bestätigen lassen 
werden. Damit werden die schwarzen Schafe der Branche abgeschreckt 
und es wird letztendlich zu schriftlichen Bestätigungsschreiben in 
der Praxis führen.
Insgesamt werden wir deutliche, einheitliche und mit dem 
Widerrufsrecht auch den Verbraucherinnen und Verbraucher bekannte 
Regelungen einführen und die Flut der unerwünschten und belästigenden
Telefonanrufe drastisch reduzieren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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