Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnieber-Jastram: Grundsätze zur Stärkung der zusätzlichen Alterssicherung verabschiedet

Berlin (ots)

Anlässlich der Klausurtagung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Und 11. Februar .2000 in Lübeck
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Birgit
Schnieber-Jastram MdB:
Im Rahmen unserer zweitägigen Klausurtagung in Schleswig-Holstein
haben wir uns intensiv mit den Themen Arbeitsmarkt, Rente und
europäische Sozialpolitik beschäftigt und dabei wichtige Beschlüsse
gefasst. In unserem Positionspapier zur "Verbesserung der Effizienz
von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen" fordern wir die
Bundesregierung auf, die massiven Mittel für die Arbeitsmarktpolitik,
die sich im Jahr 2000 auf 46 Mrd. DM belaufen, wirksamer als bisher
einzusetzen. Die Antworten der Bundesregierung auf eine entsprechende
Kleine Anfrage der Union zeigen, dass ein effektiverer Einsatz der
Mittel dringend notwendig ist. So müssen nach unserer Auffassung
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen an den Kriterien
Zielgruppenorientierung, Übergangsquote in reguläre Arbeit, Kosten,
Verweildauer und Abbuchquoten überprüft werden. Festgestellte Mängel
an bestehenden Fördermaßnahmen oder Programmen müssen unverzüglich
behoben werden, um die verwendeten Mittel effizienter einzusetzen.
Darüber hinaus haben wir den Antrag "Bessere Erwerbsaussichten für
ältere Arbeitnehmer durch bessere Qualifikation" beschlossen, den wir
alsbald in den Deutschen Bundestag einbringen werden. Nahezu ein
Viertel aller Arbeitslosen sind älter als 55 Jahre. Für die Zukunft
ist zu erwarten, dass der Anteil der älteren Beschäftigten an den
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den nächsten Jahren
weiter ansteigt. Das heißt, bereits jetzt müssen die Betriebe darauf
bedacht sein, älteren Arbeitnehmern Qualifizierungs- und
Flexibilisierungsprogramme anzubieten. Dies wollen wir unterstützen
und schlagen folgendes vor:
Es wird ein für die Bundesanstalt für Arbeit und die Arbeitgeber
kostenneutrales Programm "Job-Rotation" geschaffen. Ziel ist es,
älteren Arbeitnehmern die Chance zu geben, ihre beruflichen
Fähigkeiten zu verbessern, um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu
sichern. Zum Vorteil für den älteren Arbeitnehmer und zum Vorteil der
Betriebe, die auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Älteren in der
Zukunft mehr denn je angewiesen sein werden.
Die Arbeitsgruppe einigte sich des weiteren auf Grundsätze zur
Stärkung der zusätzlichen kapitalgedeckten Alterssicherung durch den
Umbau der Vermögensbildung. Der Ausbau der zusätzlichen
Alterssicherung darf nicht mit Zwang verbunden werden und kann nur
auf freiwilliger Basis erfolgen. Daher müssen ausreichend Anreize
geschaffen werden, neben der gesetzlichen Rentenversicherung
zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Dies ist nach Auffassung der
Arbeitsgruppe möglich, wenn die Zuschüsse nach dem
Vermögensbildungsgesetz stärker auf die Altersvorsorge ausgerichtet
werden. Beim Ausbau der zusätzlichen Alterssicherung sind folgende
Grundsätze zu beachten:
Die Förderung der kapitalgedeckten Zusatzsicherung ist nicht nur
für Arbeitnehmer, sondern für alle Bürger über 16 Jahren vorzusehen,
also auch etwa für Hausfrauen, Selbständige und Arbeitslose. Der nach
dem Vorschlag der Bundesregierung zu fördernde Personenkreis der
beschäftigten Arbeiter und Angestellten ist zu eng gefasst und daher
zu erweitern. Insbesondere sind auch Beamte in die Förderung mit
einzubeziehen, da sich auch in diesen Bereichen das Sicherungsniveau
langfristig vermindern wird.
Die zusätzliche Altersvorsorge von Beziehern niedriger Einkommen
ist überproportional zu fördern. Gerade dieser Personenkreis verfügt
oftmals über eine nur unzureichende Alterssicherung, die durch
besondere Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung
verbessert werden soll. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene
Förderung in Höhe von 250.- DM jährlich ist nicht ausreichend, gerade
im Niedriglohnsektor den notwendigen Anreiz zum Aufbau einer
zusätzlichen Alterssicherung zu geben.
Bei der Höhe der Zulage für die kapitalgedeckte Alterssicherung
muss eine Familienkomponente eingeführt werden. Die Höhe der Zulage
soll also von der Kinderzahl abhängig gemacht werden.
Die von der Koalitionsarbeitsgruppe festgelegte Einkommensgrenze
in Höhe von 60 000.- DM Jahreseinkommen muss angehoben werden, um
einem größeren Personenkreis einen Anreiz für eine zusätzliche
Alterssicherung zu geben. Auch in diesem Bereich ist eine
Familienkomponente vorzusehen und auch die Einkommensgrenze nach der
Kinderzahl zu staffeln.
Alle Anlagen mit Altersbindung in Form von Spar- und
Versicherungsverträgen - mit Ausnahme besonders risikoreicher Formen
- sind in die Förderung mit einzubeziehen. Auch sind die
Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und die betriebliche
Alterssicherung stärker zu verzahnen. Den Arbeitnehmern sollte die
Möglichkeit eingeräumt werden, den Anspruch auf die
vermögenswirksamen Leistungen zur Aufstockung ihrer betrieblichen
Alterssicherung zu verwenden. Für langfristige Sparanlagen soll die
Sperrfrist bis zum Erreichen des Rentenalters für die Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung reichen. Eine Ausnahme soll bei
Eintritt von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gelten.
Die bestehenden Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz sollen
auf bisherigem Niveau beibehalten werden. Privateigentum ist ein
bedeutender Baustein der Altersvorsorge, denn es bedeutet mietfreies
Wohnen im Alter. Anders als von der Koalitionsarbeitsgruppe
vorgeschlagen, soll die Förderung des Wohnungseigentums nicht auf die
Förderung der zusätzlichen Alterssicherung angerechnet werden.
Beraten wurde mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen
Parlaments, Herrn Winfried Menrad, über die Weiterentwicklung der
europäischen Sozialpolitik. Abgelehnt wurde von der Arbeitsgruppe die
Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme in der Europäischen
Union und insbesondere die Schaffung einer europäischen
Einheitsrente. Die Sozialversicherungssysteme sind vielmehr besser zu
koordinieren mit dem Ziel, dass der Arbeitnehmer keinen Nachteil
erleidet, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union eine Arbeit aufnimmt. Insbesondere muss die Koordinierung der
betrieblichen Alterssicherungssysteme noch weiter verbessert werden.
Darüber hinaus fordert die Arbeitsgruppe, dass die Bundesregierung
die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union
endlich umsetzt. Erhebliche Defizite gibt es insbesondere bei einer
durchgreifenden Absenkung der Lohnnebenkosten. Begrüßt wurde die
Integration der Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa in die
Europäische Union. Angemahnt wurden angemessene Übergangsfristen für
die Einführung der Freizügigkeit im Verhältnis zu diesen Staaten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion