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Siebert/Brüning: Einsatz-Weiterverwendungsgesetz beschlossen

Berlin (ots)

Zum Beschluss des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
im Bundeskabinett erklären der verteidigungspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB und die zuständige 
Berichterstatterin, Monika Brüning MdB:
Mit der beschlossenen unbefristeten Weiterbeschäftigung für im 
Einsatz dauerhaft geschädigte Soldaten und Zivilpersonal der 
Bundeswehr und anderer Bundesressorts sowie des Technischen 
Hilfswerks ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu 
einer umfassenden Versorgung geschafft. Für diesen Anspruch hatten 
sich die Verteidigungspolitiker der Union schon seit langem 
eingesetzt. War die Transformation der Bundeswehr im Bereich der 
Struktur und Ausrüstung bisher weit gediehen, so ließ die 
Weiterentwicklung der Armee im Versorgungsbereich hin zu einer 
Einsatzarmee zu wünschen übrig. Mit dem jetzt vorliegenden 
Gesetzentwurf wird für die geschädigten Soldaten und zivilen 
Mitarbeiter sowie deren Familien eine verlässliche Perspektive 
aufgezeigt.
Der Gesetzentwurf regelt, dass innerhalb einer fünfjährigen 
Schutzzeit Einsatzgeschädigte nur auf eigenen Wunsch versetzt oder 
entlassen werden dürfen. Wehrpflichtige oder Reservisten, deren 
Wehrdienstverhältnis während dieser Schutzzeit endet, treten in ein 
Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, in dem sie die 
Rechtsstellung von Soldaten auf Zeit erhalten, besonders im Hinblick 
auf die Besoldung.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die neue Regelung auch für 
Gesundheitsbeschädigungen angewendet werden kann, die erst nach dem 
Ende der Dienstzeit erkannt werden. Damit wird die Situation von 
Geschädigten mit posttraumatischen Belastungsstörung PTBS grundlegend
verbessert.
Mit diesem Gesetz ist man jetzt auch im Versorgungsbereich in der 
sicherheitspolitischen Realität angekommen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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