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Widmann-Mauz: Eigenverantwortung durch Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen stärken

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des Gemeinsamen
Bundesausschusses, nicht die Teilnahme sondern die Beratung über 
Früherkennungsmaßnahmen verpflichtend für GKV-Versicherte 
einzuführen, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin und 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Mit seiner Entscheidung hebt der Gemeinsame Bundesausschuss die 
Bedeutung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Früherkennung von 
Krankheiten hervor. Dabei stützt er die Selbstentscheidung der 
Versicherten, indem er die Beratung mit einem wirtschaftlichen 
Vorteil verbindet, gleichzeitig aber die Patientensouveränität 
schützt.
Im ersten Bereich, indem die Vorsorge mit einem finanziellen 
Anreiz versehen wurde, dem Zahnersatz, hat die Regelung hohe 
Akzeptanz erlangt. Hier ist es inzwischen zur Selbstverständlichkeit 
geworden, dass ein erhöhter Eigenanteil fällig wird, wenn die 
zahnärztliche Vorsorge nicht regelmäßig durchgeführt wird.
Früherkennungsuntersuchungen können mit Risiken und Nebenwirkungen
verbunden sein, hierzu gehören z.B. die Darmspiegelung sowie die 
Mammographie der Brust. Es gibt aber auch Maßnahmen, wie ein 
Vorsorge-Check-up oder der Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs, die 
nicht oder nur mit sehr geringen gesundheitlichen Risiken verbunden 
sind.
Für Maßnahmen, die mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko 
verbunden sind, ist die Entscheidung des Gemeinsamen 
Bundesausschusses zur Informationspflicht angemessen und 
nachvollziehbar. Die Bundesregierung sollte bei ihrer Entscheidung 
bezüglich der Genehmigung prüfen, ob diese Informationspflicht 
wiederholt und durch vorgegebene Informationsintervalle ergänzt 
werden kann. Die individuelle Einstellung zu 
Früherkennungsuntersuchungen kann sich mit zunehmendem Alter und in 
veränderten Lebenslagen durchaus verändern und eine neue Entscheidung
für oder gegen eine solche Maßnahme auslösen.
Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit bei den sog. 
nicht-invasiven Maßnahmen die Nichtteilnahme dennoch mit finanziellen
Sanktionen verbunden sein sollte. Schließlich führt die Früherkennung
dazu, dass Krankheiten früher erkannt, besser geheilt, bzw. 
Risikofaktoren ausgeschlossen werden können. Die Krankheitskosten, 
die immer zu Lasten der Solidargemeinschaft der GKV gehen, könnten 
reduziert und Lebensqualität gewonnen werden. Ein finanzieller Anreiz
bei Teilnahme wäre vertretbar und in der Bevölkerung gut 
durchsetzbar.
Das schützenswerte individuelle Recht auf Nichtwissen 
korrespondiert in einem Solidarsystem allerdings nicht mit 
Zuzahlungsreduktion bzw. befreiung. Solidargemeinschaften leben von 
Verantwortungsbewusstsein auch für die eigene Gesundheit.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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