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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brähmig: Regelungen für Kabelweitersendung bei Hotels werden geprüft

Berlin (ots)

Zur heutigen abschließenden Beratung des Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der 
Informationsgesellschaft im Deutschen Bundestag erklärt der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Mit einer Entschließung zum Urheberrechtsgesetz hat die Koalition 
gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen erreicht, dass die 
Bundesregierung zu einer Überprüfung der gegenwärtig umstrittenen 
Regelungen der Kabelweitersendung für Hotels und die entsprechende 
Vergütung aufgefordert wird. Damit soll geklärt werden, ob Hotels für
die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in die 
Hotelzimmer zusätzliche Gebühren an Verwertungsgesellschaften zahlen 
müssen, obwohl diese bereits in der Vergütung an die 
Kabelnetzbetreiber enthalten sind. Falls gesetzgeberischer 
Handlungsbedarf besteht, soll die Bundesregierung gegebenenfalls 
entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten.
Dieser Prüfauftrag ist insbesondere angesichts eines aktuellen 
Gerichtsurteils ein wichtiger Schritt zur von der deutschen 
Hotellerie geforderten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Laut dem 
Oberlandesgericht Köln erfolgt die erhobene zusätzliche Gebühr für 
die Kabelweiterleitung zu Unrecht. Außerdem werden offensichtlich 
Hotels in den meisten anderen europäischen Staaten für den 
technischen Vorgang des Ausstrahlens eines Rundfunk- und 
Fernsehsignals vom Sender bis zum letzten Empfänger nicht durch eine 
solche mehrfache Vergütung belastet. Der notwendige ausgewogene 
Interessenausgleich zwischen Künstlern und Nutzern wird durch diesen 
Prüfauftrag, der auch im Interesse aller Hotelgäste liegt, natürlich 
nicht in Frage gestellt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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