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Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ): Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann weiterarbeiten

Berlin (ots)

Die Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann wie
erwartet weiterarbeiten. Das Unternehmen zur Verbreitung von
Pressespiegeln in digitaler Form hat sich erfolgreich zur Wehr
gesetzt gegen eine Untersagungsverfügung des Bundespatent- und
Markenamts (BPMA) in München, deren sofortige Vollziehung das BPMA
angeordnet hatte. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat
heute der PMG Recht gegeben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), die neben mehreren
Verlagen zu den Gründungsmitgliedern der PMG zählen, begrüßten die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hiermit sei Rechtssicherheit
für die Verlage wieder hergestellt worden.
In diesem Zusammenhang weisen die Verbände auch auf die
Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Rechtsnatur der
PMG hin. Danach sei das Unternehmen - entgegen der Auffassung des
Bundespatent- und Markenamts - "höchstwahrscheinlich keine
Verwertungsgesellschaft". Folglich unterliege die PMG auch nicht der
Aufsicht der Behörde. Materiell-rechtlich fehle es damit an einer
Ermächtigungsnorm, der PMG ihren Betrieb zu verbieten.

Kontakt:

BDZV
Burkhard Schaffeld
Telefon 030/726298-230
E-Mail schaffeld@bdzv.de

VDZ, Dr. Arthur Waldenberger
Telefon 030/726298-120
E-Mail a.wald@vdz.de.

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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