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VPRT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Bundesverfassungsgericht bestätigt Gestaltungsauftrag der Länder"

Berlin/Karlsruhe (ots)

Der Präsident des Verbandes Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, zu der heutigen 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 
Rundfunkgebührenfestsetzung: "Das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit der 
Auftragsdefiniton des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen 
Zeitalter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VPRT, dass die 
Karlsruher Richter den Gestaltungsauftrag der Länder und der 
Länderparlamente ausdrücklich bestätigt haben."
Hierzu hebt das BVerfG hervor, dass die Länder 
verfassungsrechtlich keineswegs gehindert sind, für medienpolitische 
Strukturreformen einzutreten und ihre gesetzlichen oder sonstige 
Umsetzungen vorzunehmen.
"Erst wenn die Länder den Grundversorgungsauftrag für ARD und ZDF 
als klaren Rahmen vorgeben, kann eine Gebührenfestsetzung in 
geordneten Bahnen verlaufen", so Doetz.
Gerade mit Blick auf die Vorgaben aus Brüssel müssen die Länder 
deutlich bei der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags in die 
Pflicht genommen werden. "Es muss verhindert werden, dass Karlsruhe 
als Freibrief für eine ungehinderte digitale Expansion zu Lasten des 
Gebührenzahlers missverstanden wird", so Doetz.
Was das Gebührenverfahren betrifft, handelt es sich nach 
Auffassung des VPRT um eine Bestätigung des 94iger Gebührenurteils 
aus aktuellem Anlass und einer Konkretisierung der 
Begründungspflichten der Länder, wobei die Kritik an der 
Abweichungsbegründung aus Sicht der meisten Prozessbeobachter nicht 
unerwartet war.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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