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Haufe aktuell: Seit 1. Juli gelten neue Pauschalabgaben bei den Minijobs
Haufe-Rechner ermittelt neue Werte
Kostenlose Broschüre erläutert alle Details

Freiburg (ots)

Seit dem 1. Juli müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte
(Minijobber) Pauschalabgaben in Höhe von 30 Prozent statt wie bisher
25 Prozent bezahlt werden. Der Bund der Steuerzahler in
Nordrhein-Westfalen hat in einer Umfrage herausgefunden, dass die
Betriebsprüfer der Rentenversicherungen zum weitaus größten Teil
Beanstandungen bei den 400-Euro-Jobs hatten. Umso wichtiger, dass
Arbeitgeber bei diesem Thema auf dem aktuellen Stand sind.
Die Haufe Mediengruppe stellt unter www.haufe.de/minijob ein
kostenfreies Berechnungsprogramm zur Verfügung, mit dem man die neuen
Werte ganz schnell ermitteln kann und so die ersten Abrechnungen nach
den Neuregelungen pünktlich zum 31. Juli machen kann.
Außerdem bietet die Haufe Mediengruppe eine detaillierte
Infobroschüre an, in der Arbeitgeber nicht nur nachlesen können, wie
sie die Abgaben korrekt berechnen, sondern auch wie sie ihnen
entgehen können und welche Möglichkeiten es gibt, die
Minijob-Arbeitsverhältnisse umzustellen. Der Haufe Mini-Job Guide
steht unter www.haufe.de/minijob zum kostenlosen Download bereit.
Detailliert, praxisnah mit plausiblen Rechenbeispielen und allgemein
verständlich geben die Haufe-Lohnexperten wertvolle Tipps für
Arbeitgeber. Das Heft gibt jede Menge Tipps zu grundlegenden
Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur
Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und
Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und
Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen.
Fazit: eine Pflichtlektüre für Arbeitgeber, die bereits Minijobber
einsetzen oder dies beabsichtigen.
Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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