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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Doppeljubiläum bei der Bundesanstalt für Arbeit

Nürnberg (ots)

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) begeht in
diesem Jahr ein doppeltes Jubiläum: Vor 75 Jahren (1927) wurde der
Vorläufer der BA, die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung in Berlin gegründet, vor 50 Jahren (1952)
deren Nachfolgerin, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung in Nürnberg. Aus diesem Anlass findet am
Dienstag im historischen Nürnberger Rathaussaal ein Festakt unter dem
Motto "Auftrag und Erneuerung" statt, zu dem Bundeskanzler Gerhard
Schröder die Festrede hält. Auch Redebeiträge des Bundesministers für
Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, und des Vorsitzenden des
Vorstands der BA, Florian Gerster, stehen auf dem Programm. Die
Veranstaltung wird im Bayerischen Fernsehen und im Sender Phoenix von
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr live übertragen.
Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927, das am 1. Oktober
desselben Jahres in Kraft trat, wurde nach der Kranken, Unfall- und
Rentenversicherung als weitere tragende Säule des Sozialstaats das
Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip von Leistung und
Gegenleistung abgesichert. Außerdem erhielt die neue Körperschaft mit
paritätischer Selbstverwaltung die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
und Lehrstellenvermittlung übertragen.
In der kurzen Zeitspanne bis zum Ausbruch der Weltwirtschaftskrise
konnte die Arbeitslosenversicherung keine finanziellen Reserven
bilden und war der finanziellen Belastung nicht gewachsen, die ihr
durch die anschwellende Massenarbeitslosigkeit auferlegt wurde. 1932
gab es die historische Höchstzahl von über sechs Millionen
Arbeitslosen, das war fast ein Drittel aller Arbeitnehmer.
Mit der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahr 1933 wurde
die Reichsanstalt "gleichgeschaltet", Selbstverwaltung und freie
Berufswahl wurden abgeschafft, die "Lenkung der Arbeitskräfte" zum
Staatsprogramm erhoben. Nach dem Überfall auf Polen waren die
Arbeitsämter auch für die besetzten Gebiete zuständig, die
"Anwerbung" und Ausschöpfung aller dort verfügbaren
Arbeitskraftreserven für die Kriegswirtschaft in Deutschland war ihre
Hauptaufgabe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dabei auch
persönliche Schuld auf sich geladen.
Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 mit
dem Sitz in Nürnberg legte erneut die paritätische Beteiligung der
beitragszahlenden Sozialpartner und der Vertreter der öffentlichen
Körperschaften an der Selbstverwaltung fest. 1969, mit der
Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes, entstand der heutige
Name "Bundesanstalt für Arbeit". Zusätzlich zur Berufsberatung,
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erhielten die
Arbeitsämter mit der sogenannten "aktiven Arbeitsmarktpolitik" eine
tragende Rolle bei der Ausgestaltung vorbeugender und flankierender
Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit - vor
allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Daneben hat die Politik der BA immer mehr, teils vorübergehende,
teils dauerhafte Aufgaben übertragen, so zum Beispiel, vor allem in
den 60er Jahren bis zur Ölkrise im Jahr 1973, die massive Anwerbung
von Arbeitskräften aus Süd- und Südosteuropa, später die Bewältigung
der Übersiedlerwellen aus der ehemaligen DDR bis zu deren Ende und,
bis zum heutigen Tag, die Integration von deutschstämmigen
Aussiedlern aus Osteuropa. Auch die Bekämpfung von
Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung sowie die Berechnung
und Auszahlung des Kindergelds gehören zu den Aufgaben der
Arbeitsämter.
Eine der größten Herausforderungen war für die BA die
Wiederherstellung der deutschen Einheit. Durch den unverzüglichen
Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Arbeitsämtern, die zeitnahe
Auszahlung des Arbeitslosengeldes und den massiven Einsatz
arbeitsmarktpolitischer Instrumente hat sie durch großen persönlichen
Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Folgen der
Strukturumbrüche abgefedert, den erforderlichen Wandel beschleunigt
und sozialverträglich gestaltet.
Am 1. Januar 1998 wurde als Nachfolger des AFG das
Sozialgesetzbuch III verabschiedet, das von einer stärkeren
Eigenverantwortung der Arbeitslosen und der Arbeitgeber ausgeht.
Seitdem bemüht sich die BA verstärkt um den Umbau der Arbeitsämter zu
effizienten, kundenorientierten Dienstleistungseinrichtungen. Diesem
Bestreben gelten mit verstärkter Intensität die derzeitigen
Reformvorhaben unter Leitung des neuen Vorstandsvorsitzenden der BA,
Florian Gerster.
Ausgelöst wurde diese neuere Entwicklung durch die bislang
schwerste Krise in der Geschichte der BA im Februar dieses Jahres.
Prüfungen des Bundesrechnungshofes hatten bei den Vermittlungszahlen
der Arbeitsämter erhebliche Mängel ergeben. Wie die Arbeitsämter der
Zukunft aussehen sollen, was ihre Kernaufgaben sind und wie diese am
besten ausgestaltet werden sollten, wird derzeit in einer
Reformkommission beraten, deren Ergebnisse im August vorliegen
sollen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.IIIb3@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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