Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundespatentgericht mehr verpassen.

Bundespatentgericht

Teilerfolg für Apple - Samsung-Patent zur Demultiplexer-unterstützten Ratenanpassung teilweise für nichtig erklärt

München (ots)

Am 7. Mai 2014 hatte der 5. Senat des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage der Apple GmbH gegen das europäische Patent 1 114 528 der Samsung Electronics Co. Ltd. zu entscheiden. Das Streitpatent, das die Ratenabstimmung eines kanalkodierten Signals in einem UMTS-Mobilfunksystem betrifft, wurde teilweise für nichtig erklärt.

Az.:5 Ni 51/11 (EP)

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Vorsitzende Richterin am Bundespatentgericht
Dr. Mittenberger-Huber Ariane
Telefon: 089/69937-250
Mobil: 0170 6392385
E-Mail: ariane.mittenberger-huber@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundespatentgericht
Weitere Storys: Bundespatentgericht
  • 07.05.2014 – 15:40

    Schutzzertifikat für Minipille "Cerazette" nichtig erklärt

    München (ots) - Am 6. Mai 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der ratiopharm GmbH gegen das ergänzende Schutzzertifikat DE 199 75 011 von MSD Oss B.V. (Niederlande) zu entscheiden. Das Schutzzertifikat betrifft das Gestagen Desogestrel, das als einziger Wirkstoff in der sog. "Minipille" enthalten ist, die von MSD unter der Marke "Cerazette" vertrieben wird. Das Schutzzertifikat wurde für ...

  • 06.05.2014 – 10:08

    Patent für eine wesentliche Schweinegrippe-Impfstoff-Komponente für nichtig erklärt

    München (ots) - Am 29. April 2014 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über drei Klagen von Unternehmen der GlaxoSmithKline-Unternehmensgruppe gegen das Patent DD 294 633 von Novartis zu entscheiden, das eine für die pharmakologische Wirkung von Grippe-Impfstoffen wesentliche Komponente, nämlich ein Adjuvans mit immunverstärkender Wirkung, betrifft. Das ...