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Bis 2003 werden über zwei Billionen Mark vererbt

Hamburg (ots)

Bis um Jahr 2003 werden in Deutschland über zwei
Billionen Mark per Erbschaft den Besitzer wechseln. Testamente können
dabei hilfreich sein, einen mögliche Streit der Nachlassnehmer zu
vermeiden. "Seinen letzten Willen aufsetzen muss aber nur, wer mit
der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist", sagt der Sprecher
der Hamburgischen Notarkammer,  Dr. Herbert Asschenfeldt, in der
neuesten Ausgabe der Frauenzeitschrift "Maxi". Da stünden laut Gesetz
Kinder und Ehepartner ganz vorn. Sobald ein andere, etwa die
Schwester, der nichteheliche Lebenspartner oder ein gemeinnütztiger
Verein, bedacht werden soll, müsse das testamentarisch bestimmt
werden.
Wenn der letzte Wille privat aufgesetzt wird, muss das Dokument
komplett handgeschrieben werden und Datum sowie Unterschrift tragen.
Sicherer ist ein vom Notar protokolliertes Testament. Es wird beim
Amtsgericht hinterlegt, was jedoch auch mit einem handschriftlichen
Testament geschehen kann. Bei der Frage, wer erben soll, ist man im
Übrigen völlig frei. Die Erben kann man bestimmen, das Erbe an
Bedingungen knüpfen oder es zunächst einem und nach dessen Tod einem
anderen zusprechen. Nur wenn es kein Testament gibt und keine
Hinterbliebenen feststellbar sind, erbt der Staat.
Redaktion Maxi
Ute Kröger
Telefon (040) 30 19-5064 
ukroeger@hbv.de

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