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Reformbedarf im gemeinnützigen Sektor? EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2006" (19. und 20.Janaur 2006, Düsseldorf)

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf, im Dezember 2005. "Eine
Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit 
darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem 
oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern", so lautet die 
Definition nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordung AO. Neben 
gemeinnützigen sind auch mildtätige und kirchliche Zwecke 
steuerbegünstigt, das heißt, sie sind von der Körperschaftsteuer 
befreit und sind berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden 
auszustellen. Die meisten gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland
sind zivilrechtlich als eingetragener Verein organisiert, dazu kommen
Stiftungen und gemeinnützige GmbHs. Welche Gestaltungsmöglichkeiten 
gemeinnützige Körperschaften im finanziellen und organisatorischen 
Bereich haben, diskutieren Experten auf der EUROFORUM-Jahrestagung 
"Die Non-Profit-Organisation 2006" (19. und 20.Janaur 2006, 
Düsseldorf).
Neue Abzugsmöglichkeiten stellt Dr. Hans Fleisch (Geschäftsführer
des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen) vor und geht auf die 
aktuelle Verwaltungspraxis ein. Der Jurist begrüßte die 
Vereinbarungen der Koalitionsparteien zur Verbesserung der 
Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen. "Die Koalitionäre 
haben großes Lob verdient: Die Vorhaben zur Stärkung des privaten 
gemeinnützigen Stiftungswesens sind gesellschaftspolitisch richtig 
und wichtig", so Dr. Hans Fleisch und führt aus: "Wenn die 
angekündigten Verbesserungen für Stiftungen und sonstiges 
bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden, wird dies in allen 
Bereichen unseres Landes positive Spuren hinterlassen - besonders in 
Wissenschaft, Kultur, Bildung und Soziales." (www.stiftungen.org, 
Pressemitteilung 14.11.2005).
"Wenn die Modernisierung des deutschen Gemeinnützigkeits- und 
Spendenrechts gelingt, kann es sogar zum 'Exportschlager' innerhalb 
der Europäischen Union werden", urteilte kürzlich Prof. Dr. Peter 
Fischer, Richter am Bundesfinanzhof. Auf der EUROFORUM-Jahrestagung 
wird Fischer über die aktuelle Rechtsprechung und 
Verwaltungsanweisungen referieren. Welchen Stellenwert derzeit die 
Non-Profit-Einrichtungen im EU-Recht einnehmen, beurteilt Prof. Dr. 
Rainer Hüttemann. Neben neuen europäischen Rechtsformen für NPO - im 
Gespräch sind europäische Stiftungen und europäischer Verein -- geht 
der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Steuerrecht an der 
Universität Bonn auf das Gemeinnützigkeitsrecht und 
EG-Beilhilfenrecht ein.
Eine detaillierte Aufstellung zu den Gestaltungsmöglichkeiten 
gemeinnütziger Körperschaften liefert Dr. Stephan Schauhof (Flick 
Gocke Schaumburg). Er beschreibt unter anderem Buchungs- und 
Dokumentationsnotwendigkeiten und erläutert die Vorsteuerquote als 
Finanzierungsmittel sowie die Auswirkung der Separierung rechtlicher 
Einheiten auf die steuerliche Beurteilung ein. Weitere Themen des 
Jahrestreffs für gemeinnützige Körperschaften sind Praxis der 
Betriebsprüfung bei NPO, arbeitsrechtliche Fragen der 
Umstrukturierung, Verrechnungspreise bei gemeinnützigen 
Konzernstrukturen sowie Haftungsstrukturen in gemeinnützigen 
Unternehmen.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter:
www.euroforum.de/pr-NPO2006
Weitere Informationen:
Claudia Büttner
Leiterin Presse und Internet
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 211/96 86-33 80
E-Mail:  claudia.buettner@euroforum.com
Die Pressemitteilung steht als pdf im Internet zum Download 
bereit:www.euroforum.de/presse/NPO2006

Rückfragen bitte an:

EUROFORUM Deutschland GmbH
Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com

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