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BGA-Postklage: Landgericht bestätigt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Portoverlängerung

Belrin (ots)

"Unser Ziel ist es, nicht mehr und nicht weniger
Porto zu bezahlen, als aufgrund der Kostensituation angemessen ist
und als wir unter Wettbewerbsbedingungen zahlen müssten." Dies
erklärt Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung, heute
zum Prozessauftakt zur BGA-Postklage vor dem Landgericht Berlin.
In der heutigen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der
Verlängerung der Portogenehmigung hat das Gericht tiefgreifende
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weisung des
Bundeswirtschaftsministers und der Verlängerung des bis zum 30.
August 2000 geltenden Briefportos geäußert. Das Landgericht sieht
nach eingehender Erläuterung der Rechtslage hierin einen klaren
Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmung des § 57 Absatz 2 Postgesetz,
der für jeden Laien erkennbar und offenkundig sei. Daher unterliege
die Verlängerung einem schweren Mangel. Aus der Form und Art der
Mitteilung der Regulierungsbehörde komme zudem zum Ausdruck, dass
diese sich anscheinend von der Weisung distanzieren wollte.
Das Gericht gibt beiden Parteien die Gelegenheit, sich ergänzend
zu diesen Rechtsfragen zu äußern. Bleibt das Landgericht bei seiner
Rechtsauffassung, so wird es über den Wert der in Anspruch genommenen
Postdienstleistungen Feststellungen treffen müssen. Dabei machte das
Gericht deutlich, dass die Darlegungslast dafür bei der Post liege.
Die Monopolkommission, Berater und ordnungspolitisches Gewissen
der Bundesregierung, schätzte jüngst, dass die Postkunden jährlich
drei bis vier Milliarden Euro zuviel Porto  bezahlen. Die
Umsatzrendite der Post AG liegt ihren  Berechnungen zufolge im
Monopolbereich bei über 25(!) Prozent - fast sechs mal höher als  die
durchschnittliche Umsatzrendite in der sonstigen Wirtschaft.
Handke betont,  dass der BGA nicht gegen die Post AG kämpft,
sondern gegen den Missbrauch eines überholten Monopols. "Es ist
traurig, dass wir dieses selbstverständliche Recht vor Gericht
erstreiten müssen, weil der Wirtschaftsminister die
Regulierungsbehörde daran gehindert hat, die Preise zum Wohle des
Verbrauchers zu senken", so Handke abschließend.
Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529
Mobil: 0171 / 73 88 124

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