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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Zwangsabgabe auf Werbung verfassungswidrig

Berlin (ots)

"Effektiver Verbraucherschutz benötigt keine
Zwangsabgabe." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des
Bundesverbands des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu dem
Vorschlag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, ein Prozent
der gewerblichen Werbeausgaben für den Verbraucherschutz einzuziehen.
Ein wirksamer Verbraucherschutz ist ein Anliegen der
Allgemeinheit, er müsse daher auch allgemein finanziert werden. Das
Schaffen von Feindbildern sei wenig hilfreich. Die jüngsten
Herausforderungen für den Verbraucherschutz, wie beispielsweise die
BSE- oder MKS-Krisen, seien schließlich nicht durch die Werbung
verursacht worden. Die Erhebung einer Sonderabgabe von der
werbetreibenden Wirtschaft sei nicht möglich, da diese mit den
verfassungsrechtlichen Vorgaben für Sonderabgaben in keiner Weise
vereinbar seien. Die von der Verbraucherzentrale angeführten
Beispiele für die Gefahren der Werbung seien an den Haaren
herbeigezogen. Kein Verbraucher glaube, dass in der Milchwirtschaft
nur 'dirndlbekleidete Mädchen' arbeiteten, selbst wenn auf
Verpackungen damit geworben werde. "Es ist bedauerlich, dass die
Verbraucherverbände nicht erkennen, dass die Liberalisierung der
Märkte und die damit verbundenen Preisreduzierungen der effektivste
Verbraucherschutz und Verbrauchervorteil sind, den es seit jemals
gegeben hat", erklärte BGA-Präsident Börner heute in Berlin.
Ansprechpartner:
RA Andreas Kammholz
Recht und Wettbewerb
Tel.: 030/59 00 99 581
Fax:  030/59 00 99 519

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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