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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zur Bekanntgabe der EEG-Umlage
"Eine Reform des EEG ist unumgänglich"

Berlin (ots)

Die Betreiber der deutschen Übertragungsnetze haben heute bekannt gegeben, dass sich die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ab dem 1. Januar 2014 von 5,277 Cent auf 6,240 Cent pro Kilowattstunde erhöhen wird. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mahnt angesichts der seit Jahren massiv steigenden Umlagen eine Reform des EEG an. Die Kritikpunkte des VKU: Das derzeitige Regulierungsregime erlaubt keine mengenmäßige Steuerung des Ausbaus. Außerdem fehlen wettbewerbliche Elemente im Marktdesign, die zu mehr Kosteneffizienz führen. Das wirkt sich bereits heute auf deutlich steigende Strompreise aus. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wenn am jetzigen Fördersystem nicht schnell etwas geändert wird, werden die Kosten ungebremst weiter steigen. Und die Verbraucher zahlen die Zeche."

Für 2013 liegt der Strompreis bei durchschnittlich 28,74 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 2007 lag er bei 20,09 Cent/kWh. Das entspricht einer Preissteigerung innerhalb von sechs Jahren von rund 43 Prozent. Rund 75 Prozent dieses Anstiegs sind auf Ursachen zurückzuführen, die von den Energieversorgern nicht beeinflussbar sind. Der höchste Anstieg ist bei den Förderkosten der erneuerbaren Energien zu verzeichnen. 58 Prozent der Preissteigerung seit 2007 sind auf die Erhöhung der EEG-Umlage und die darauf anfallende Mehrwertsteuer zurückzuführen. Dieser Anteil wird mit der Erhöhung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2014 nochmals ansteigen.

Aus Sicht des VKU sollte das energiepolitische Ziel sein, dass die erneuerbaren Energien möglichst bald Marktreife erreichen, das heißt, dass die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ihre Vollkosten allein über Erlöse an den vollständig wettbewerblich organisierten Märkten decken können. Davon sei man jedoch weit entfernt, so Reck: "Das bisherige Förderregime von erneuerbaren Energien war richtig und wichtig. Die erneuerbaren Energien sind jedoch mit einem Anteil von fast 25 Prozent an der Erzeugung den Kinderschuhen entwachsen und müssen nun anders in den Markt eingebunden werden. Kosteneffizienz muss in Zukunft ein zentrales Kriterium für die Auswahl der Erneuerbaren-Energien-Projekte sein. Das kann nur geschehen, wenn man wettbewerbliche Anreize setzt." Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft hat Anfang März 2013 ein Gutachten zur Ausgestaltung eines neuen Energiemarkts vorgestellt, das detaillierte Vorschläge für die EEG-Reform enthält. Das vorgeschlagene Auktionierungsmodell ist wettbewerblich ausgestaltet und soll für mehr Kosteneffizienz bei der Erneuerbaren-Energien-Förderung sorgen.

Hintergrund zum EEG-Reformvorschlag des VKU:

Um die Förderkosten zu begrenzen, schlägt der VKU ein Modell vor, in dem die Fördermittel künftig im Rahmen einer Ausschreibung als Investitionskostenzuschuss vergeben werden. Der Staat fördert eine von ihm definierte bestimmte Menge an EE-Kapazitäten über ein spezielles Auktionsverfahren, aufgeschlüsselt nach Technologien und - wenn politisch gewünscht - Regionen. In dieser Auktion geben die Bewerber jeweils an, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge an EE-Kapazität errichten und betreiben würden. Zum Zuge kommen die Projekte, die in der Summe die ausgeschriebenen Kapazitäten zu den geringsten Förderkosten bereitstellen können. Für ihr Angebot an den Auktionator berücksichtigen die Investoren die voraussichtlichen Erlöse, die sie durch den Verkauf des EE-Stroms an den Energiemärkten (Energy-Only-Markt (EOM), Regelenergiemarkt) über die Abschreibungsdauer erzielen werden. Anders als im jetzigen EEG wird also die Errichtung der Anlage, nicht aber die Stromerzeugung aus dieser Anlage gefördert. Die Förderung wird als Investitionskostenzuschuss gewährt, der dem Investor über die Abschreibungsdauer der Anlage gestreckt ausgezahlt wird. Damit besteht auch ein Anreiz, die Anlage in Betrieb zu halten. Auch ist vorgesehen, dass zukünftig der Strom aus erneuerbaren Energien wie jeder andere Strom direkt vermarktet wird. Anlagenbetreiber, die den Aufwand für die Vermarktung des Stroms vermeiden wollen, können diese Aufgabe auch durch externe Dienstleister übernehmen lassen. Durch die obligatorische Vermarktung des aus EE-Anlagen erzeugten Stroms am EOM erfolgt eine Markt- und Systemintegration der EE. Die EE übernehmen somit auch Verantwortung für das Gesamtsystem und der Weg hin zu einer möglichst weitgehenden Versorgung durch erneuerbare Energien würde geebnet.

Pressekontakt:

Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
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luig@vku.de

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