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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Presseinformation - Edith und Egon Geerkens

Berlin (ots)

Als Anwalt von Edith und Egon Geerkens nehme ich in Ergänzung zu meiner Presseinformation vom Freitag zu der aktuellen Berichterstattung über die Kreditgewährung von Edith Geerkens an den Bundespräsidenten und seine Frau wie folgt Stellung:

Die Initiative des Darlehens ging von Frau Edith Geerkens aus, nachdem Herr Egon Geerkens ihr von dem beabsichtigten Hauskauf durch die Eheleute Wulff erzählt hatte. Herr Geerkens bestand dann entsprechend dem Vorschlag von Frau Edith Geerkens auch darauf, dass der Kredit durch Frau Geerkens gewährt werden müsse. So ist es dann auch durch Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Frau Edith Geerkens und den Eheleuten Wulff erfolgt. Ebenso erfolgte die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank vom Konto von Frau Edith Geerkens bei der Sparkasse Osnabrück.

Unabhängig von dem Umstand, dass die Kreditinitiative und Gewährung daher ausschließlich durch Frau Geerkens erfolgte, ist zudem festzuhalten, dass Herr Geerkens bereits seit 2004 selber nicht mehr gewerblich oder als Unternehmer tätig war, da er sich krankheitsbedingt ins Privatleben zurückgezogen hatte. Vor diesem Hintergrund kann, unabhängig von dem vorgenannten Sachverhalt, auch so oder so von Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmer keine Rede sein.

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-55

Mail: cs@schertz-bergmann.de

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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