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Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Rechtsextremismus

Osnabrück (ots)

Kein Freibrief für Nazis
Nun können Neonazis in Deutschland sogar mit höchstrichterlichem 
Segen hetzen, wenn sie es nur geschickt genug anstellen. Wer das 
Urteil des Bundesgerichtshofs so versteht, liegt gründlich daneben.
Die Richter haben mitnichten einen Freibrief für Propaganda 
brauner Wirrköpfe in englischer, französischer oder holländischer 
Sprache ausgestellt. Sie haben nach dem Strafgesetz entschieden, das 
in diesem Fall kein anderes Ergebnis zuließ. Wer Hemden mit der 
Aufschrift "Blood & Honour" unter die Leute bringt, verwendet nun mal
keine Kennzeichen einer früheren NS-Organisation, wie das Landgericht
Gera annahm.
Neben der Strafbarkeit von NS-Kennzeichen enthält das Gesetz aber 
ein stattliches Arsenal anderer Vorschriften, um rechte Hetze zu 
unterbinden. So macht sich - unabhängig von der Sprache - strafbar, 
wer Ziele des Nationalsozialismus oder von verbotenen Organisationen 
propagiert.
Will heißen: Die Juristen in Gera haben sich schlicht im 
Paragrafen vergriffen, als sie den Hemden-Händler aus Thüringen 
verurteilten. Ein ärgerlicher Fehler, der sich bei der Neuauflage des
Prozesses aber korrigieren lässt. Wehklagen über eine zu lasche 
Justiz ist unangebracht.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207

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