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"Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern" Kirchen fordern Verlängerung der Frist

Hannover (ots)

Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung
für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse 
"auf Probe" müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus 
verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine 
Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes 
Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration 
zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. 
Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der 
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der
Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz,
Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere 
Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus. 
Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen, 
die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in 
Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. 
Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel 
hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren 
die Kirchenvertreter.
"Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die 
bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene 
Lösung gefunden werden", fordern Buß und Voß. Die Betroffenen 
dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der 
Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht. 
Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine 
Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und 
Arbeitserlaubnis erhalten.
Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb
der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt 
überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden
die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen 
Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise 
diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die 
Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch, 
bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten 
oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige 
Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Anbei erhalten Sie das Statement von Präses Alfred Buß und 
Weihbischof Dr. Josef Voß im Wortlaut.
Berlin, 11. Mai 2009
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann
Hinweis: Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von der 
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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