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DStGB: Neue Arbeitsministerin muss Jobcenterreform vorantreiben - Unsicherheit vor Ort wächst

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die neue
Arbeitsministerin aufgefordert, die Jobcenterreform gemeinsam mit den
Kommunen schnell auf den Weg zu bringen. "Gerade in Zeiten steigender
Arbeitslosigkeit brauchen wir effektive Jobcenter und hoch motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jede Chance nutzen, um die 
Erwerbslosen wieder in Arbeit zu bringen", sagte 
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. 
Deshalb ist es notwendig, schnell Rechtssicherheit zu schaffen, wie 
es mit den Jobcentern weitergeht. Das sind wir den über sechs 
Millionen Leistungsbeziehern und den mehr als 50.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern schuldig, die zunehmend verunsichert in die Zukunft 
blicken.
"Wir vertrauen auf die mit Frau von der Leyen in der 
Familienpolitik bewährte Zusammenarbeit und erwarten, dass sie die 
große Chance einer effektiven Kooperation mit den Kommunen nutzt", 
sagte Landsberg.
Nachdem die Bundeskanzlerin einer Ausweitung der Option eine klare
Absage erteilt hat, die Fortführung der 69 Optionskommunen 
mehrheitsfähig ist und eine Verfassungsänderung nicht umgesetzt 
werden kann, müssen die ideologischen Auseinandersetzungen beendet 
werden. Notwendig ist eine einfachgesetzliche Regelung.
Der DStGB schlägt vor, die Jobcenter als Zentrum für Arbeit (ZfA) 
neu zu organisieren.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" wäre nach einer Gesetzesänderung 
auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen 
Kommunen und Bundesagentur unter einem Dach und aus einer Hand zu 
organisieren. Ein solches "Zentrum für Arbeit (ZfA)" ist 
verfassungsrechtlich zulässig und kann einfachgesetzlich geschaffen 
werden. Dies hat das Gutachten des anerkannten Verfassungsrechtlers 
Prof. Dr. Albert von Mutius ergeben.
Das "Zentrum für Arbeit (ZfA)" beruht auf einer klaren Verteilung 
der jeweiligen Verantwortung. Dennoch werden die zulässigen 
Möglichkeiten der Kooperation und Koordination der Leistungsgewährung
im Interesse der Arbeitssuchenden ausgeschöpft. Dies hat folgende 
Vorteile:
  • Erstbetreuung der Arbeitslosen aus einer Hand.
  • Inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung in einem einzigen Bescheid.
  • Dauerhafte und effektive Kooperationen zwischen Kommunen und Bundesagentur mit einheitlicher Außenvertretung (eine Behörde).
  • Einheitliche Personalvertretung, rechtlich klare Grundlage für Personalbewirtschaftung.
  • Kommunen und Bundesagentur können ihre jeweiligen besonderen Fähigkeiten (z.B. bei der Sozialbetreuung die Kommunen, bei Fortbildung und überregionaler Vermittlung die Bundesagentur) einbringen.
  • Der Bund bleibt dauerhaft in der politischen Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
  • die Kommunen haben Rechtssicherheit bezüglich der Kosten und ihres Personals.
"Wir wollen kein Bundessozialamt, sondern die kommunalen 
Kompetenzen dauerhaft und mit Entscheidungsspielraum in die 
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringen", sagte Landsberg 
abschließend.
Weitere Informationen über das DStGB-Modell "Zentrum für Arbeit 
(ZfA)" - Kurzfassung des Gutachtens unter:
http://www.dstgb.de/homepage/pressemeldungen/archiv_2008/dstgb_mod
ell_zentrum_fuer_arbeit_zfa/thesenpapier_zum_gutachten.pdf

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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