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DStGB: Steuerlicher Querverbund muss erhalten bleiben - Nahverkehr, Bibliotheken, Schwimmbäder und Sozialeinrichtungen gefährdet!

Berlin (ots)

Angesichts der heutigen mündlichen Verhandlung zum
steuerlichen Querverbund vor dem Bundesfinanzhof sagte das 
Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin: "Der kommunale 
Querverbund muss erhalten bleiben." Das kommunale Leistungsspektrum 
sei gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. "Wenn
es künftig nicht mehr möglich sein sollte, Gewinne der Stadtwerke aus
der Energieerzeugung mit Verlusten beim öffentlichen 
Personennahverkehr steuerlich zu verrechnen, wird die Finanzierung 
einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt."
Landsberg machte deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger die 
Verlierer dieser Entwicklung sein werden. Angesichts der schwierigen 
finanziellen Lage vielerorts müssten zahlreiche Kommunen ihr 
Leistungsangebot in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge erheblich 
einschränken und ggf. ersatzlos streichen.
Nach Schätzungen des DStGB ist insgesamt ein 
Verlustverrechnungsvolumen von bis zu 6 Mrd. EUR betroffen. "Die 
Kommunen verwenden im Rahmen der Verlustverrechung letztlich Gewinne 
für den kommunalen Haushalt und damit für das Gemeinwesen. Dies 
ermöglicht erschwingliche Eintrittspreise für kommunale 
Einrichtungen", so Landsberg. Deshalb sei es widersinnig, diesen 
Bereich mit einer Ertragsbesteuerung zu belasten.
Landsberg wies auf die soziale Dimension der Entwicklung hin: 
"Wenn der öffentliche Personennahverkehr ausgedünnt und Bibliotheken,
Museen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Sportplätze geschlossen werden
müssen, hat dies schlimme gesellschaftliche Auswirkungen". Er 
forderte die Politik in Bund und Ländern auf, gemeinsam mit den 
Kommunen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den steuerlichen 
Querverbund zu erhalten.
Zum Hintergrund: Das kommunale Leistungsspektrum ist 
gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. Während 
kommunale Versorgungsbetriebe, wie die Stadtwerke, regelmäßig Gewinne
erwirtschaften, führt das Betreiben bestimmter Einrichtungen wie 
Bäder oder Verkehrsbetriebe tendenziell zu Verlusten. Zur Bewältigung
der dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge wird 
der Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von 
Gewinn bringenden mit dauerdefizitären Betrieben seit vielen Jahren 
von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung anerkannt. Der 
Querverbund ermöglicht also, dass die Gewinne und Verluste aus 
kommunalen Betrieben bzw. Beteiligungen direkt oder indirekt - d. h. 
steuerlich - verrechnet werden können. Durch ein aktuell beim 
Bundesfinanzhof zur Entscheidung stehendes Verfahren sind die 
steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des kommunalen 
Querverbundes infrage gestellt.

Pressekontakt:

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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