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Shell Deutschland GmbH

Deutsche Shell begrüßt Gesetz zur Förderung des Ökostroms
Wichtiger Schritt zum Umbau der Energieversorgungsstruktur

Hamburg (ots)

Die Deutsche Shell AG, Hamburg, begrüßt die
Entscheidung des Bundestages, Strom aus erneuerbaren Energien künftig
stärker zu fördern. Shell sieht das am Freitag verabschiedete
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugleich als wesentliche
Voraussetzung für den langfristig notwendigen Umbau der
Energieversorgungsstruktur.
Untersuchungen der Royal Dutch/Shell Gruppe über die zukünftige
Entwicklung des Weltenergiebedarfs zeigen, dass aufgrund der Zunahme
der Weltbevölkerung und der zu erwartenden Steigerung des
Lebensstandards in den Entwicklungsländern der Energiebedarf von
heute bis zum Jahre 2060 sich nahezu verdreifachen wird.
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Vorstandsmitglied der Deutschen Shell:
"Insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes müssen zunehmend die
fossilen Energieträger durch die Nutzung regenerativer Energiequellen
ersetzt werden. Dabei zeigen unsere Untersuchungen, dass dieses Ziel
nur zu erreichen ist, wenn künftig alle regenerativen Energiequellen
- Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft -
verstärkt genutzt werden."
Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der erneuerbaren-Energien wird
die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle in Deutschland
nutzbaren regenerativen Energiequellen eine echte Marktchance
erhalten. Das bisherige Stromeinspeisungsgesetz hatte zwar sehr
erfolgreich die Nutzung der Windenergie vorangebracht, die anderen
Energiequellen konnten jedoch aus einem Nischendasein nicht
herauskommen. Prof. Dr. Vahrenholt: "Vor allem die Erzeugung von
Solarstrom, für den Shell in Gelsenkirchen mit der modernsten
Solarzellenfabrik einen wesentlichen Beitrag leistet, ist nun für
jeden Bürger und jedes Unternehmen eine attraktive Investition. Es
macht wieder Spaß in Deutschland in Zukunftsenergien zu investieren."
Die wesentlichen Punkte, die zum Erfolg des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes beitragen werden, sind wie folgt:
  • Die festgelegten Einspeisevergütungen sind nach den einzelnen Technologien stark differenziert und zum Teil deutlich erhöht worden. Dies ermöglicht in der Regel einen wirtschaftlichen Betrieb und somit hinreichend Anreize für potentielle Investoren, ohne dabei das Risiko der Überförderung entstehen zu lassen. So ist gerade im Bereich der Windenergienutzung eine Regelung gefunden worden, die das unterschiedliche Windangebot von Küsten- und Binnenlandstandorten berücksichtigt.
  • Die für Solarstrom vorgesehene Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh wird in Verbindung mit dem 100.000-Dächerprogramm endlich den notwendigen Nachfrageschub auslösen, der für die mittelfristige Kostensenkung dieser Anlagentechnik zwingend notwendig ist.
  • Um regional unterschiedliche Belastungen der stromaufnehmenden Unternehmen, wie es im küstennahen Bereich in Norddeutschland geschehen war, zu verhindern, wurde eine Regelung für einen bundesweiten Ausgleich geschaffen. Dadurch ist sichergestellt, dass die durch das EEG entstehenden Mehrkosten bundesweit von allen Stromverbrauchern im gleichen Maße getragen werden und somit die Einzelbelastung gering ausfällt.
  • Die bereits jetzt ab 2002 festgeschriebene jährliche Absenkung der Einspeisevergütung für die dann jeweils neu hinzukommenden Anlagen (PV:5%; Wind:1,5%; Biomasse:1%) gibt den potentiellen Investoren einen Anreiz, schon heute mit dem Bau der jeweiligen Anlage zu beginnen und nicht auf weitere Preissenkungen der jeweiligen Anlagentechnik zu warten. Andererseits ist diese Absenkung für die Anlagenproduzenten ein Ansporn, die Kosten und damit auch die Preise kontinuierlich zu senken.
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt: "Es wäre wünschenswert, wenn unsere
europäischen Nachbarn vergleichbare Regelungen, soweit sie nicht
schon vorhanden sind, einführten. Hierdurch würde man den
anspruchsvollen Plänen der EU zum weiteren Ausbau der regenerativen
Energiequellen entscheidend näher kommen. Neben der dadurch zu
erzielenden Umweltentlastung hätte dies den Vorteil, dass sich für
die deutsche Industrie neben dem wachsenden Binnenmarkt zusätzlich
interessante Exportmärkte entwickeln würden."

Rückfragen bitte an:

Annett Buchholz /Bettina Uridat
Deutsche Shell AG
Information und Presse
Überseering 35
22297 Hamburg

Tel.: 040 - 6324 - 5290
Fax.: 040 - 6324 - 5652
e-mail: presse.p.buchholz-uridat@ope.shell.com

Original-Content von: Shell Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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