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Neue EU-Kennzeichnungsregeln ab 13. Dezember: Wenig Transparenz, kein Schutz vor Täuschung

Berlin (ots)

Unleserliche Mini-Schriftgrößen, irreführende Nährwertangaben, versteckte Gentechnik: Die Verbraucherorganisation foodwatch hat die neue, EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung als verbraucherpolitischen Offenbarungseid kritisiert. Wenn ein Gros der Regelungen am 13. Dezember dieses Jahres Gültigkeit erlangt, sei dies eher ein Rückschritt für die Verbraucher, kritisierte Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch: "Die neuen Kennzeichnungsregeln bringen wenig Transparenz, sie schützen nicht vor Täuschung und sie schreiben diese verbraucherfeindlichen Vorgaben auch noch auf Jahre hinweg im Gesetzesblatt fest. Die Lebensmittelindustrie hat sich in Brüssel die Lizenz zum Weiterschummeln besorgt."

Auch wenn mit der EU-Verordnung erfreulicherweise verbindliche Nährwertangaben von 2016 an erstmals Pflicht für alle Hersteller werden, beginnen schon bei der Form der Kennzeichnung die Probleme: Denn die verbindliche Angabe der wichtigsten Nährwerte auf der Vorderseite der Verpackung wurde von der Lebensmittelindustrie verhindert. Macht ein Hersteller diese Angaben jedoch freiwillig, so darf er dafür unrealistisch kleine Portionen festlegen, für die er die Zucker-, Fett- oder Salzwerte mithilfe irreführender Prozentwerte auf der Packungsvorderseite kleinrechnet (zum Beispiel Angabe des Fettgehalts für eine 30-Gramm-Portion Kartoffelchips).

Die verbraucherfreundliche, farblich unterlegte Ampelkennzeichnung nach dem ursprünglichen Modell der britischen Lebensmittelbehörde FSA hatte unter den Parlamentariern keine Mehrheit gefunden. Nach eigenen Angaben hatte die europäische Lebensmittelindustrie eine Milliarde Euro investiert, um die Ampel zu verhindern und ihr eigenes Kennzeichnungssystem (GDA) durchzusetzen.

Weiter kritisiert foodwatch:

   - SCHRIFTGRÖSSE: Statt der ursprünglich von der Europäischen 
     Kommission vorgeschlagenen 3 Millimeter müssen Pflichtangaben 
     künftig nur in 1,2 Millimeter großer Schrift (bezogen auf das 
     kleine "x") auf dem Etikett stehen. Für Zeitungen und 
     Zeitschriften sind wenigstens 2 Millimeter Standard. Dass für 
     kleine Verpackungen sogar nur 0,9 Millimeter vorgegeben sind, 
     zeigt, dass es in der Verordnung nicht zuerst um eine 
     Information der Verbraucher geht - die Lebensmittelindustrie 
     hatte bei einer größeren Schrift davor gewarnt, dass der Platz 
     für den "Markenauftritt" des Herstellers fehle.
   - HERKUNFT: Verbraucher werden bei den meisten Lebensmitteln auch 
     weiterhin nicht über die Herkunft der wichtigsten Zutaten 
     informiert. Selbst bei Lebensmitteln, die als "regionales" 
     Produkt beworben werden, ist eine Auskunft über die Herkunft 
     derzeit nicht vorgeschrieben. Die Lebensmittelindustrie leistete
     massive Lobbyarbeit gegen eine Ausweitung der 
     Herkunftskennzeichnung, nachdem sich das EU-Parlament für 
     weiterreichende Pflichtangaben ausgesprochen hatte.
   - PRODUKTABBILDUNGEN UND -BEZEICHNUNGEN: Weiterhin darf ein 
     Hersteller zum Beispiel große Erdbeeren abbilden oder sein 
     Produkt als "Erdbeer"-Produkt bezeichnen, obwohl nur 
     homöopathische Mengen Erdbeeren enthalten sind.
   - AGRARGENTECHNIK: Auch in der neuen Verordnung gibt es keine 
     Pflicht zur Information über den Einsatz gentechnisch 
     veränderter Futtermittel. Ob Tierprodukte wie Milch, Eier oder 
     Fleisch mithilfe von Agrargentechnik erzeugt wurden oder nicht, 
     bleibt weiter unklar.

Eine ausführliche Stellungnahme zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung hat foodwatch in einem Hintergrundpapier unter http://bit.ly/12rje6E veröffentlicht.

REDAKTIONELLE HINWEISE:

   - foodwatch-Hintergrundpapier zur 
     Lebensmittelinformationsverordnung: http://bit.ly/12rje6E
   - "15-Punkte-Plan gegen legale Verbrauchertäuschung": 
     E-Mail-Aktion von foodwatch unter 
  www.foodwatch.de/aktion-15punkte

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90

Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell

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