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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD für Stärkung der bürgerfreundlichen Sozialgerichtsbarkeit

Berlin (ots)

Zum 50jährigen Bestehen des Bundesssozialgerichts
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Seit ihrer Gründung im September
1953 haben sich die Sozialgerichte als besonders bürgerfreundlicher
Zweig der Gerichtsbarkeit bewährt. Dies ist für die Bürgerinnen und
Bürger umso wichtiger, als es bei Prozessen vor Sozialgerichten stets
um existenzielle Fragen geht. Dazu zählen beispielsweise das gesamte
Sozialversicherungsrecht und das Schwerbehindertenrecht. Vor den
Sozialgerichten stehen sich naturgemäß zwei ungleiche Parteien
gegenüber: Der Bürger, der sein Recht einklagen will, trifft auf die
Juristen der Sozialversicherungen. Die Sozialgerichte haben hier die
wichtige Aufgabe, Chancengleichheit herzustellen. Zu den
bürgerfreundlichen Regelungen gehört, dass die Verfahrensregeln
relativ einfach sind, keine Gebühren erhoben werden und es in den
unteren Instanzen keine Pflicht gibt, sich durch einen Rechtsanwalt
vertreten zu lassen. Zudem übernehmen die Sozialgerichte die
Recherchen zur Klärung des strittigen Sachverhalts. Wir verfolgen
daher mit Sorge die Debatte um Veränderungen der
Sozialgerichtsbarkeit, die für die Bürgerinnen und Bürger
einschneidende Veränderungen mit sich brächten. Die Pläne der
Bundesregierung, an Sozialgerichten Gebühren zu erheben, lehnen wir
entschieden ab. Denn dies würde für viele Kläger eine unvertretbar
hohe Hürde bedeuten. Ebenso entschieden lehnen wir die
Bundesratsinitiative zur Zusammenlegung von Verwaltungs- und
Sozialgerichten ab. Dies ist der falsche Weg, um das Problem der
unterschiedlichen Auslastung von Verwaltungs- und Sozialgerichten zu
lösen. Die Sozialgerichte müssen vielmehr gestärkt werden, damit sie
die zusätzliche Zuständigkeit für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
bewältigen können. Die Sozialgerichte spielen für den sozialen
Frieden in Deutschland eine herausragende Rolle. Gerade in Zeiten, in
denen soziale Leistungen massiv gekürzt und eingeschränkt werden,
schaffen die Sozialgerichte Vertrauen bei den Bürgern, weil sie
strittige Rechtsansprüche klären. Wir setzen uns daher mit Nachdruck
für die Eigenständigkeit der Sozialgerichte ein.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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