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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD fordert personelle Aufstockung der Sozialgerichte

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes erklärt SoVD-Vizepräsidentin
Marianne Saarholz: Der Sozialverband Deutschland fordert, an den
Sozialgerichten zusätzliche Richter und Verwaltungskräfte
einzusetzen. Dies ist notwendig, weil den Sozialgerichten ab dem 1.
Januar 2005 die Zuständigkeit für Klagen zum Arbeitslosengeld II (SGB
II) und zur Sozialhilfe (SGB XII) übertragen werden soll. Wir halten
eine Aufstockung des Personals für den besten Weg, um eine drohende
Überlastung der Sozialgerichte zu vermeiden. Nordrhein-Westfalen hat
vorgemacht, dass dies auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist. Hier
gelang es, die Sozialgerichtsbarkeit durch die Umschichtung von
Personal sowie Neueinstellungen zu stärken. Hingegen halten wir die
Öffnungsklausel, die die Bundesregierung im Entwurf des 7. Gesetzes
zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vorsieht, für nicht optimal.
Die Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, an den
Verwaltungsgerichten für eine Übergangszeit besondere Spruchkammern
für Klagen zum Arbeitslosengeld II (SGB II) und zur Sozialhilfe (SGB
XII) einzurichten. Damit soll eine Überlastung der Sozialgerichte
vermieden werden. Wir geben zu bedenken, dass mit der Öffnungsklausel
der bundesweit einheitliche Rechtsweg aufgegeben wird. Damit ist für
die Rechtsuchenden nicht sofort ersichtlich, an welches Gericht sie
sich wenden müssen. Zudem befürchten wir, dass dadurch die
einheitliche Rechtssprechung gefährdet wird. Der Sozialverband
unterstützt - trotz der genannten Vorbehalte - den Gesetzentwurf der
Bundesregierung als praktikable Zwischenlösung. Die Übergangslösung
der gemeinsamen Spruchkammern an den Verwaltungsgerichten darf aber
nicht dazu führen, dass die Eigenständigkeit der Sozialgerichte in
Frage gestellt wird. Diese hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.
Die Bundesratsinitiative einiger Länder, die auf eine Zusammenlegung
von Verwaltungs- und Sozialgerichten abzielt, lehnen wir entschieden
ab. Wir fordern daher alle im Bundestag vertretenen Parteien zu einem
klaren Bekenntnis für den Erhalt einer eigenständigen
Sozialgerichtsbarkeit auf.
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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