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Stuttgarter Nachrichten: zu Tauss

Stuttgart (ots)

Die zentrale Aussage des Urteils lautet: Abgeordnete haben keine Sonderrechte. Hätte Tauss sich durchgesetzt, dann würde dies ein Einfallstor für alle möglichen Begehrlichkeiten öffnen. Nach dem Motto: Ich darf das, ich bin Abgeordneter. Es ist völlig unvorstellbar, dass eine höhere Instanz dies anders bewertet. Tauss sollte deshalb das Urteil akzeptieren. Wenn er sich jetzt als Justizopfer darstellt, dann entbehrt dies jeder Grundlage.

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Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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