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Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

15,5 % Einheitsbeitrag: geringerer Arbeitslosenbeitrag gleicht GKV-Kosten nicht aus
378 Mil. Euro zusätzlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Köln (ots)

Der heute von der Bundesregierung festgelegte Einheitsbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 15,5 Prozent kostet die deutschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mindestens 4,08 Milliarden Euro. Der zwischen Januar 2009 und Juni 2010 vorübergehend um 0,5 Prozentpunkte sinkende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gleicht die Mehrbelastung nicht aus. Unter dem Strich bleibt eine zusätzliche Belastung von 378 Mil. Euro im Jahr 2009 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Das hat der Freiburger Ökonom Professor Bernd Raffelhüschen im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) errechnet.

Viele Unternehmen müssen 2009 deutliche Mehrbelastungen in Kauf nehmen. So zahlen beim Metzinger Textil-Unternehmen Gaenslen & Voelter 280 Mitarbeiter und Firma für den höheren Beitrag in der Krankenversicherung zusammen 238.000 Euro mehr. Die Ersparnis durch den niedrigeren Beitrag für die Arbeitslosenversicherung beträgt dagegen nur 36.000 Euro. 160 Arbeitnehmer und der Arbeitgeber beim sächsischen Handwerksunternehmen Unser Bäcker GmbH müssen zusammen 54.000 Euro zusätzlich aufbringen. Die Kostenersparnis durch den niedrigeren ALV-Beitrag beträgt lediglich 10.000 Euro. Beide Unternehmen sind besonders betroffen, weil die Mitarbeiter in preiswerten Kassen - wie den sächsischen IKK und AOK oder Betriebskrankenkassen - versichert sind.

"Der hohe Einheitsbeitrag ist mitten im Abschwung ein Schlag für Bürger und Wirtschaft.", sagt INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer.

Pressekontakt:

Ronald Voigt
voigt@insm.de
Tel: (0221) 4981-418

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell

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