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Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)

IZA berechnet Kosten der Frühverrentung von Langzeitarbeitslosen / Arbeitsmarktexperte: Auch Nachfolgegesetz der 58er-Regelung kommt Steuer- und Abgabenzahler teuer zu stehen

Köln (ots)

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über das Nachfolgegesetz zur so genannten 58er-Regelung beraten. Im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstmalig ausgerechnet, was die bis dato praktizierte 58er-Regelung die Steuer- und Abgabenzahler kostet und welche Folgen sie am Arbeitsmarkt hat. Die fiskalischen Kosten beziffert das IZA auf mindestens 850 Millionen Euro pro Jahr, im Extremfall sogar bis zu 9,5 Milliarden Euro. Dieses Geld wird im Wesentlichen aus den Sozialkassen aufgebracht und treibt damit die Lohnzusatzkosten in die Höhe - das wiederum führt zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die neue "63er-Regelung" verspricht nach Analyse der Ökonomen zwar Entlastung in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro. Je nach Szenario verbleiben damit aber immer noch erhebliche Kosten.

Deshalb hält der Wissenschaftler Dr. Hilmar Schneider, Direktor für Arbeitmarktpolitik am IZA, auch die Neuregelung für unsinnig. Er plädiert stattdessen dafür, neue Anreize zu schaffen, dass auch Ältere wieder stärker in Beschäftigung kommen, "statt sie vorzeitig zum alten Eisen zu schicken". Unter die bisherige Regelung fallen bisher etwa 420.000 Personen.

Schneider fordert, die bestehende Regelung ganz und ohne jede Nachfolgeregelung abzuschaffen. Er geht davon aus, dass so neue Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung auch für ältere Arbeitslose entstehen: "Wenn gelänge, nur 20 Prozent der Betroffenen - also rund 84.000 Personen - in Beschäftigung zu bringen, so könnten wir fiskalische Einsparungen von rund 2,6 Milliarden Euro erzielen."

Wenn die Regelung ganz gestrichen würde, könnte der bestehende Arbeitgeberbeitragssatz zur Sozialversicherung nach einer Berechnung des IZA um bis zu 3,1 Beitragspunkte abgesenkt werden. Nach wissenschaftlichen Schätzungen kostet jeder zusätzliche Prozentpunkt in der Sozialversicherung rund 100.000 Arbeitsplätze. Demnach verursacht die jetzt auslaufende 58er-Regelung den Verlust von bis zu 310.000 Arbeitsplätzen, die umgekehrt ohne Belastungen aus der 58er-Regelung auch neu entstehen könnten.

Bei der Neuregelung (63er-Regelung) wird im Vergleich zur bisherigen 58er-Regelung mit Gesamteinsparungen von mindestens 548 Millionen Euro beim Bund und den Kommunen gerechnet. Schneider: "Diese Regelung ist zwar schon besser als die bisherige 58er-Regelung. Volkswirtschaftlich betrachtet ist sie aber auch nur die zweitbeste Lösung, da ein vollständiger Wegfall zum einen nach wie vor enorme Kosten sparen und zum anderen neue Beschäftigung mobilisieren kann. Das nützt auch den Betroffenen am meisten."

Hintergrund:

Die 58er-Regelung wurde Mitte der 80er Jahre eingeführt. Sie beruht auf § 428 SGB III sowie § 65 Abs. 4 SGB II und sieht vor, dass Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, aus dem Job aussteigen können, ohne deswegen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Im Gegenzug verpflichteten sie sich dazu, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, zu dem dies ohne Abschläge möglich ist. Auf diese Weise verschwinden die Vorruheständler aus der Arbeitslosenstatistik.

Die 58er-Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2007 befristet. Die Bundesregierung will sie in modifizierter Form weiterführen: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, soll nach vollendetem 63. Lebensjahr in Rente gehen müssen, muss dann aber Abschläge bis zu 7,2 Prozent hinnehmen. Ausnahmen von dieser Regel sollen in Härtefällen möglich sein. Dies wird noch durch Rechtsverordnung geregelt.

Die Studie des IZA ist im Internet unter www.insm.de zu finden. Das Dokument als PDF zum Download finden Sie hier: http://www.insm.de/Downloads/58er_-_Version_5.pdf

Pressekontakt:

IZA: Dr. Hilmar Schneider, Tel.: (0170) 7956801,
E-Mail: schneider@iza.org
Pressekontakt INSM: Dieter Rath, Tel.: (0171) 5488666,
E-Mail: rath@insm.de

Original-Content von: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), übermittelt durch news aktuell

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