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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisgebühr: KBV handelt Zwischenlösung aus
Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten gleichbehandeln

Berlin (ots)

"Psychologische Psychotherapeuten und ihre
Patienten sollten bei der Praxisgebühr nicht diskriminiert werden.
Deswegen muss die mit den Krankenkassen ausgehandelte
Interims-Regelung über den 31. März 2004 hinaus Bestand haben." Dies
hat heute Dr. Andreas Köhler erklärt. Der stellvertretende
Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
will sich dafür einsetzen, dass gesetzlich Versicherte, die erst
einen psychologischen Psychotherapeuten und danach einen weiteren
Arzt aufsuchen, nur einmal die neue Zuzahlung entrichten müssen. "Wer
erst einen ärztlichen Psychotherapeuten und dann einen anderen Arzt
aufsucht, muss ja auch nur einmal zahlen", argumentierte Köhler. "Die
psychologischen Psychotherapeuten sind von der Entscheidung des
Bundesschiedsamtes besonders betroffen."
Hintergrund: Der Schiedsamtsspruch beinhaltet, dass der Patient
nur dann eine erneute Praxisgebühr bei einem weiteren Arztbesuch
vermeiden kann, wenn er zuvor bei einem ärztlichen Psychotherapeuten
gewesen ist. "Letztlich würde dies bedeuten, dass Patienten insgesamt
30 Euro Kassengebühr entrichten müssten, wenn sie im Quartal einen
psychologischen Psychotherapeuten, einen Zahnarzt und einen anderen
Arzt konsultierten. Das wollen wir nicht hinnehmen und ist aus
unserer Sicht im Übrigen praktisch auch gar nicht regelbar",
erläuterte der stellvertretende KBV-Hauptgeschäftsführer.
Die KBV konnte diesen Standpunkt in ihren Verhandlungen Ende
vergangener Woche deutlich machen. Die Krankenkassen stimmten der
Übergangsregelung zu, dass ein psychologischer Psychotherapeut eine
Quittung ausstellen kann, wenn sein Patient noch einen Arztbesuch
anschließen muss. Der Arzt wiederum stempelt diese Quittung ab und
der Patient braucht nicht erneut zehn Euro zu bezahlen. Allerdings
soll diese Regelung zunächst nur für das erste Quartal 2004 gelten.
"Hier werden wir aber noch Gespräche mit den Krankenkassen führen mit
dem Ziel, diese Übergangslösung zu verlängern", so Köhler.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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