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Weser-Kurier: Kommentar von Silke Hellwig zum Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichts

Bremen (ots)

Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts können sich drei Parteien mächtig freuen: 1. Das Unternehmen, dessen Urlaubsregelung als rechtens beurteilt wurde. 2. Ältere Arbeitnehmer und 3. Rechtsanwälte. Denn das Urteil klingt klar, ist aber schwammig - es widerspricht teilweise Vorgängerurteilen, unter anderem, weil es sich auf den Regenerationsbedarf nach körperlich schwerer oder anstrengender Arbeit bezieht. Eine Definition, die schon oft traditionell Arbeitgeber und Arbeitnehmer entzweit. Wenn Missgunst unter Kollegen und seine Großzügigkeit einen Schuhhersteller bis zur letzten Instanz vor Gericht bringt, muss man wenig Fantasie haben, um sich künftige Auseinandersetzungen über Begriffe wie schwer und anstrengend vorzustellen. Dieser Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass der Gesetzgeber die Folgen seines Tuns nicht im Ganzen überblicken kann: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist acht Jahre alt und dazu da, Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Ethnie, Religion oder eben des Alters zu unterbinden. Prima. Unter Opfern von Altersdiskriminierung stellt sich der Ahnungslose aber vermutlich Ältere vor, denen nicht mehr viel zugetraut wird. Sicher haben auch junge Menschen mit Vorurteilen zu kämpfen, der Unterschied ist nur: Sie werden alt, ganz ohne ihr Zutun, und kommen noch in den Genuss von höheren Einkommen oder mehr Urlaubstagen. Es sei denn, Arbeitgeber ziehen ihre Schlüsse und verzichten auf Boni aller Art - um bloß niemanden zu diskriminieren. Der Schuhhersteller gestand älteren Mitarbeitern freiwillig 36 Urlaubstage zu. Der deutsche Durchschnitt liegt bei 30, der europäische bei knapp 25. Also weg mit den Gratifikationen: Schlendrian wird im Gleichbehandlungsgesetz nicht als möglicher Anlass für Diskriminierung genannt. Das heißt noch lange nicht, dass man sich wegen entgangener Leistungsprämien nicht benachteiligt fühlen und vor Gericht ziehen kann.

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