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Boersen-Zeitung: Fait accompli, Kommentar von Heidi Rohde zur richterlichen Freigabe der Fusion von Deutscher Telekom und ihrer Internettochter T-Online

Frankfurt (ots)

Die Hoffnung auf den Bundesgerichtshof hat die
rebellischen Kleinaktionäre von T-Online getrogen. Die Richter sehen 
keinen Anlass, die Freigabe der Fusion zwischen der Telekom und ihrer
Internettochter in dritter Instanz zu verhandeln. Somit stehen die 
Gegner vor einem Fait accompli.
Die Entscheidung kommt nicht überraschend, denn das Frankfurter 
Oberlandesgericht hatte gewichtige Gründe für die Freigabe angeführt,
die eine Neuverhandlung wenig angemessen erscheinen ließen. Als 
Hauptgrund gelten die Beteiligungs- und Stimmverhältnisse. Angesichts
einer Hauptversammlungsmehrheit von über 99% der Stimmen für die 
Fusion würde eine - womöglich jahrelange - Blockade dieser 
Entscheidung durch eine kleine Minderheit die Kompetenzordnung im 
Unternehmen auf den Kopf stellen. Dahinter steht das "Gesetz" des 
Kapitalmarkts, nach dem die Aktionäre die Geschicke ihrer 
Gesellschaft nach dem Gewicht ihrer Beteiligungshöhe bestimmen, 
Kleinaktionäre also keine strategischen, sondern nur finanzielle 
Interessen haben. Und zu deren Wahrung stehen andere Wege offen.
Diese sind allerdings lang und steinig, wie die leidvolle 
Erfahrung der Beteiligten in zahlreichen Anfechtungsklagen und 
Spruchstellenverfahren lehrt. Zwar haben die Fusionsgegner noch die 
Chance, bei erfolgreicher Anfechtung Schadenersatz geltend zu machen.
Die konkrete Ermittlung des Schadens ist allerdings ebenso schwierig 
wie zeitraubend. Gleiches gilt für ein mögliches 
Spruchstellenverfahren, das die über das Tauschverhältnis erbosten 
Kleinaktionäre anstrengen wollen. Auch hier zieht sich die Klärung 
von Bewertungsfragen meist über Jahre in die Länge.
Das sind düstere Aussichten für den Streubesitz. Sie sind in 
diesem Fall umso unbefriedigender, als sowohl das Landgericht 
Darmstadt als auch das Frankfurter Oberlandesgericht explizit 
Bedenken geäußert haben; im Hinblick auf Einwände in der Sache, die 
"nicht alle als vollkommen unbegründet" gelten könnten, wie es hieß, 
wie auch im Hinblick auf die "Bedeutung des Börsenkurses für das 
Tauschverhältnis". Angesichts dieser Einschätzung der Richter ist die
Freigabe der Fusion ein schwerwiegender Schritt, der Fragen nach 
einem angemessenen Anlegerschutz aufwirft - in jedem Fall die Frage 
nach einer zeitlich angemessenen Klärung von finanziellen 
Ausgleichsansprüchen.
(Börsen-Zeitung, 2.6.2006)

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