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ARD-Pressemitteilung: "Wir sind wieder ganz am Anfang der Diskussion" - Medienwirtschaft gegen geplante Änderungen des Urhebervertragsrechts

Köln/Berlin (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
   Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
   Börsenverein des Deutschen Buchhandels
   Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
   Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
   Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
   (ARD)
   Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Führende Vertreter der Medienwirtschaft haben in Berlin die vom
Bundesministerium der Justiz vorgelegten neuen Formulierungen zu den
geplanten Änderungen des Urhebervertragsrechts als Schritt hinter die
eigenen Kompromissvorschläge kritisiert. Sie forderten das
Bundesjustizministerium auf, zumindest den im November 2001
erreichten Diskussionsstand nicht zu verlassen und dort die
erforderlichen Klarstellungen vorzunehmen.
Die monatelange Fachdiskussion und die Ergebnisse der Anhörung
durch die Ausschüsse des Parlaments hatte das Justizministerium im
November 2001 mit Formulierungen aus seiner Sicht zusammengefasst.
Dieser Kompromissvorschlag war von der Bundesjustizministerin in
Interviews als großes Entgegenkommen an die  Medienunternehmen
dargestellt worden. Nun wurden wenige Tage vor der geplanten
Verabschiedung im Parlament an diesem Text überraschend
tiefgreifende, bis in die Systematik des Gesetzes reichende
Veränderungen vorgenommen.
"Im November waren wir uns wenigstens in dem einen Punkt einig,
dass diejenigen Medienunternehmen Rechtssicherheit haben sollen, die
ihre Urheber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses redlich behandeln",
rufen die Vertreter aus der Medienwirtschaft in Erinnerung. So habe
die Ministerin in einem Gespräch mit dem Börsenblatt Mitte November
2001 angekündigt: "Wir stellen also auf das angemessene Entgelt bei
Vertragsschluss ab." Und genau das nehme der neue Text des
Justizministeriums mit einem Federstrich zurück. Er führe den von
Anfang an umstrittenen permanenten Vergütungskorrekturanspruch wieder
ein. "Wir sind wieder ganz am Anfang der Diskussion, nämlich bei der
fehlenden Planungssicherheit für die Unternehmen",  kritisieren die
Vertreter aus der Medienwirtschaft. Auch der gegen Verfassungs- und
Europarecht verstoßende Zwang zu generell-abstrakten Honorartabellen,
die von Gerichten gegen einzelne Unternehmen festgesetzt werden
sollen, werde durch die neuen Formulierungen verschärft, obwohl
beispielsweise das Europarecht sinnvollere Regelungsbeispiele bereit
halte.
Moniert wird ferner eine neu eingeführte Rückgriffshaftung in der
Verwerterkette, obwohl auch diese Frage nach der vorangegangenen
Diskussion im November schon gelöst war. Die Medienunternehmen warnen
vor unübersehbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die den
Medienstandort Deutschland zusätzlich belasten werden.
Zusätzlich seien bislang nicht erörterte Regelungen eingeführt
worden, die in der Kürze der Zeit bis zur Beschlussfassung im
Deutschen Bundestag (voraussichtlich am 25. Januar 2002) weder von
den Verwertern noch von den Urhebern in ihren Auswirkungen überprüft
werden könnten.
Rückfragen: 
ARD-Pressestelle 
Gudrun Hindersin
Tel. 0221/220-1867

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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